Niedersachsen klar Logo

Besucherinformationen

Es gelten beim Amtsgericht Osnabrück folgende Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Der Justizservice ist während der Sprechzeiten geöffnet. Außerhalb der Sprechzeiten ist in Ihrem eigenen Interesse eine vorherige Terminvereinbarung mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und dringend zu empfehlen, um vergebliche Besuche des Amtsgerichts zu vermeiden.


Für Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Osnabrück gilt verbindlich die

Hausordnung von Amts- und Landgericht - nicht barrierefrei


Bitte beachten Sie, dass danach unter anderem das Mitbringen von Waffen (und ähnlichen Gegenständen wie z.B. alle Arten von Messern, Brieföffner usw.) oder Tieren (Ausnahme: Blindenhunde) untersagt ist. Ebenso ist das Rauchen in allen Räumlichkeiten des Amtsgerichts Osnabrück untersagt.

Eine Aufnahme von Fotos, Videos oder Tonmitschnitten ist im Gebäude nur mit Genehmigung des Präsidenten/ der Präsidentin zulässig. Daher kann das Mitführen von Geräten zur Bildaufzeichnung oder Tonaufzeichnung untersagt werden. Dies gilt auch für Handys, Smartphones, Tablets.

Um eine größtmögliche Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern zu gewährleisten, werden beim Amtsgericht Osnabrück im Eingangsbereich ganztägige Sicherheitskontrollen durchgeführt. Sämtliche Besucherinnen und Besucher werden hier auf Waffen und gefährliche Gegenstände kontrolliert. Gegenstände, die der kontrollierende Wachtmeister als gefährlich einstuft, können einbehalten werden. Besucher mit eingesetztem Defibrillator wenden sich bitte vor Einlass an den kontrollierenden Wachtmeister. Das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenführhunden ist nicht gestattet. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bitte beachten Sie, dass Sie vor Verlassen des Gerichtsgebäudes die eventuell bei der Sicherheitskontrolle einbehaltenen Gegenstände wieder abholen. Durch die Einlasskontrollen kann es zu Verzögerungen beim Einlass in das Gebäude kommen. Bitte bedenken Sie dieses bei der zeitlichen Planung Ihres Besuchs!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Größere Gruppen wie zum Beispiel Schulklassen sollten sich unbedingt einige Tage vor einem geplanten Besuch bei der Verwaltung des Amtsgerichts anmelden.

Den barrierefreien Nachtbriefkasten des Amtsgerichts finden Sie im linken Frontbereich des Landgerichtsgebäudes (Neumarkt 2). Der Nachtbriefkasten ermöglicht die Feststellung, wann Schriftstücke eingeworfen wurden. Dies ist von Bedeutung, wenn für die Schriftstücke Fristen gewahrt werden sollen.

Besucher mit Einschränkungen finden weitere Informationen zur Barrierefreiheit unter dem Menüpunkt "Service: Barrierefreiheit".

Anreise mit dem Auto

aus Richtung Hannover kommend:
•über die Autobahn BAB 30
•Wechseln auf die BAB 33 (Richtung Diepholz)
•Ausfahrt Fledder/Voxtrup Richtung stadteinwärts auf der Hannoverschen Straße, übergehend (immer weiter geradeaus) in die Straße "An der Petersburg", übergehend in die Straße "Pottgraben", weiter in den "Kollegienwall" bis zum Parkhaus "Kollegienwall" (Fahrtstrecke ab Ausfahrt ca. 4,5 km)

aus Richtung Bremen oder Münster kommend:
•über die Autobahn BAB 1
•Lotter Kreuz Wechsel auf die BAB 30 (Richtung Hannover)
•Ausfahrt Hellern Richtung stadteinwärts auf dem "Kurt-Schumacher-Damm", übergehend (immer weiter geradeaus) in die "Martinistraße", Parkleitsystem folgen und über den "Neumarkt" zum Parkhaus "Kollegienwall" (Fahrtstrecke ab Ausfahrt ca. 3 km)

Anreise mit der Bahn

Fußweg vom Hauptbahnhof zum Amtsgericht (ca. 700 Meter)
> vom Theodor-Heuss-Platz (Bahnhofsvorplatz) die Heinrich-Heine-Straße Richtung Innenstadt über die Kreuzung Goethering bis zur Kreuzung Kollegienwall folgen. Rechts in den Kollegienwall einbiegen. Das Hauptgebäude des Amtsgerichts befindet sich nach ca. 300 Metern auf der linken Seite.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln