Artikel-Informationen
erstellt am:
18.02.2020
Presse |
- Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 1/ 2020
|
Osnabrück, 17.02.2020 5-monatige Haftstrafe für Ladendieb im beschleunigten Verfahren
Wegen Diebstahls in 2 Fällen verurteilte das Amtsgericht Osnabrück am 13.02.2020 einen 21-jährigen Angeklagten ohne festen Wohnsitz im beschleunigten Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten. Der Angeklagte hatte am Vormittag des 08.02.2020 zunächst einen Ladendiebstahl bei der Firma TK Maxx in Münster begangen, ehe er nach Osnabrück reiste, um dort weitere Diebstahlstaten zu begehen. Hier entwendete er zunächst gegen 16.30 Uhr Turnschuhe, Kopfhörer, einen Schlüsselanhänger und eine Bauchtasche im Gesamtwert von 209,98 Euro bei der Firma L+T in der Großen Straße. Anschließend begab sich der Angeklagte gegen 17.00 Uhr in das nur wenige Meter entfernte Ladengeschäft der Firma Müller und entwendete dort Parfümflaschen und weitere Verkaufsartikel im Gesamtwert von 346,85 Euro. Er konnte indes nach Passieren des Kassenbereichs von Detektiven gestellt und durch die Polizei festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde der Angeklagte bis zur Durchführung der Hauptverhandlung inhaftiert. Der Angeklagte handelte nach den Feststellungen des Gerichts gewerbsmäßig, da er die erlangten Waren zur Finanzierung seines Lebensbedarfs und Drogenkonsums weiterverkaufen wollte. Die verhängte Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Eine günstige Sozialprognose konnte vor dem Hintergrund der Mittel- und Obdachlosigkeit des Angeklagten und der Vielzahl begangener Taten binnen kürzester Zeit vom zuständigen Richter nicht bescheinigt werden. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Haft wird bereits vollstreckt. |
Kontakt: Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück RiAG Andreas Eienbröker Telefon: 0541-315-2677 Telefax: 0541-315-6621 E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de |
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.02.2020