Zuständigkeit des Amtsgerichts Osnabrück
Zu den Aufgaben des Amtsgerichts Osnabrück gehören im Wesentlichen die Angelegenheiten der sogenannten Ziviljustiz (nähere Informationen finden Sie im Landesjustizportal), nämlich:
• Betreuungssachen und Vormundschaftssachen (Adoptionssachen, Betreuungssachen,
Ergänzungspflegschaftssachen);
• Familiensachen (Ehescheidungen, Unterhaltsklagen, Elterliche Sorge,
Umgangsregelungen, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat,
Kindschaftssachen);
• Grundbuchsachen (Grundbuchamt, Erteilung von Grundbuchblattabschriften); •
Insolvenzsachen
• Landwirtschaftssachen;
• Nachlasssachen (Verwahrungen und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen);
• Registersachen (Handelsregister und Vereinsregister);
• Zivilprozesssachen (gewöhnliche bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten, z.B.
Verkehrsunfallstreitigkeiten, Baurecht und Architektenrecht oder Kaufrecht, bis zu einem
Streitwert von 5.000 €, Wohnungsmietstreitigkeiten und bestimmte Streitigkeiten in
Wohnungseigentumssachen unabhängig vom Streitwert);
• Zwangsvollstreckungssachen (Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen,
sonstige Vollstreckungssachen, Pfändungsbeschlüsse und Überweisungsbeschlüsse, Führung
des Schuldnerverzeichnisses).
Ferner werden Angelegenheiten der Strafjustiz beim Amtsgericht bearbeitet.
Das Amtsgericht Osnabrück verfügt als zentrale Stelle für Bürgeranliegen über einen Justizservice ( hier erhalten Sie nähere Informationen). Dieser bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit,
•sich über die allgemeinen Abläufe der unterschiedlichen gerichtlichen Verfahren zu informieren,
• gerichtliche Verfahren durch die Stellung eines entsprechenden Antrages einzuleiten,
• Anträge zu für sie anhängigen Verfahren zu stellen,
• in eiligen Angelegenheiten den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen,
• sich über die Voraussetzungen und Abläufe betreffend Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe und der Beratungshilfe zu informieren,
• Klage zu erheben und sonstige Anträge zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie im Landesjustizportal.
Zivilsachen und Landwirtschaftsgericht
Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,- Euro sowie unabhängig vom Wert in denjenigen Verfahren, die Fragen des Mietwohnraumes oder Wohnungseigentums zum Gegenstand haben. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt vier bis fünf Monate. Im Landwirtschaftsgericht wird der Zivilrichter durch ehrenamtliche Beisitzer (meist Landwirte) unterstützt.
In geeigneten und bereits anhängigen Verfahren bieten wir als alternative Form der Konfliktlösung eine Mediation beim Güterichter auf freiwilliger Basis an.
Kostengünstiger als das Klageverfahren ist das Mahnverfahren. Mahnbescheidsanträge von in Niedersachsen wohnhaften Antragstellern sind generell an das Amtsgericht Uelzen als zentrales Mahngericht ( Link zum Zentralen Mahngericht) zu richten.
Weitere Informationen zum Zivilverfahren, insbesondere zu den Kosten des Verfahrens und die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe, aber auch zu den Möglichkeiten des Einstweiligen Rechtschutzes finden Sie im Landesjustizportal.
Strafsachen
Das Amtsgericht Osnabrück entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Familiensachen
Das Familiengericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und zuständig für alle Familiensachen. Das sind Ehescheidungen, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und Hausratsteilung sowie alle Gewaltschutzverfahren werden beim Familiengericht verhandelt. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum familiengerichtlichen Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Betreuungssachen
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Betreuungsverfahren finden Sie im Landesjustizportal oder bei den anerkannten Betreuungsvereinen und den Betreuungsbehörden.
In der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Osnabrück entscheiden die Richterinnen und Richter insbesondere über die Einrichtung, Verlängerung oder Aufhebung der Betreuung. Sie sind weiter zuständig für die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers, die Anordnung von Einwilligungsvorbehalten, von Unterbringungen, unterbringungsähnlichen Maßnahmen und Genehmigungen von gefährlichen medizinischen Eingriffen. Den Rechtspflegern obliegt insbesondere die Überwachung der Betreuer und die Erteilung von Genehmigungen, soweit nicht die Richter zuständig sind. Sie sind außerdem für Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige zuständig.
Beim Amtsgericht Osnabrück sind zwischen 4.000 und 4.500 Betreuungsverfahren anhängig. Es handelt sich dabei um Verfahren, in denen bereits eine Betreuung eingerichtet worden ist oder die Einrichtung einer Betreuung geprüft wird.
Über Unterbringungsanträge nach dem Nds.PsychKG (zur Abwendung einer Eigengefährdung oder Fremdgefährdung ohne Einrichtung einer Betreuung) ist jährlich in über 1.000 Fällen zu entscheiden.
Nachlassangelegenheiten und Erbangelegenheiten
Auch als Nachlassgerichte werden die Amtsgerichte tätig. Das Amtsgericht Osnabrück ist in der Regel dann zuständig, wenn die oder der Verstorbene den letzten gewöhnlichen Aufenthalt im hiesigen Gerichtsbezirk hatte. Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören insbesondere:
• Entgegennahme und Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen;
• Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
• Erteilung von Erbscheinen,
• Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungen.
Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.
Das Grundbuchamt
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Osnabrück bearbeitet und verwaltet die Grundbücher aller Grundstückseigentümer innerhalb des Amtsgerichtsbezirks Osnabrück. Seit 2005 ist der Gesamtbestand von ca. 125.000 Grundbuchblättern elektronisch erfasst.
Für die Einsichtnahme der Grundbücher stehen Einsichtsplätze zur Verfügung. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei Nachweis eines berechtigten Interesses sich das entsprechende Grundbuch anzusehen.
Weitere Informationen, insbesondere zum Aufbau und Inhalt des Grundbuchs finden Sie im Landesjustizportal.
Insolvenzgericht
Im Insolvenzgericht bearbeiten Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Amtsgerichts Osnabrück die sogenannten Regelinsolvenzverfahren sowie die Verbraucherinsolvenzverfahren.
Weitere Informationen insbesondere zu den Voraussetzungen von Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung finden Sie im Landesjustizportal.
Das Handelsregister
Das Amtsgericht Osnabrück führt das Handelsregister und Vereinsregister für Firmen, Kaufleute und Vereine mit Sitz in den Amtsgerichtsbezirken Osnabrück, Bad Iburg, Bersenbrück, Lingen, Meppen, Nordhorn und Papenburg.
Zwangsvollstreckungen und Zwangsversteigerungen
Einzelzwangsvollstreckungen in bewegliches und unbewegliches Vermögen werden von den Gerichtsvollziehern und dem Vollstreckungsgericht des Amtsgerichts bearbeitet. Die Gerichtsvollzieher sind z.B. für die Abnahme der Vermögensauskunft sowie Pfändung, Räumung und Zustellungen zuständig. Das Vollstreckungsgericht bewirkt z.B. die Forderungspfändung durch Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss, es bearbeitet Rechtsbehelfe und Einwendungen im Vollstreckungsverfahren, erlässt Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse.
Seit dem 1. Januar 2013 ist bei dem Amtsgericht Goslar das Zentrale Vollstreckungsgericht für Niedersachsen eingerichtet. Dort wird ein landesweites Schuldnerverzeichnis geführt. Eingetragen werden Personen, die ihren vollstreckungsrechtlichen Auskunftspflichten nicht nachkommen oder gegen die die Vollstreckung erfolglos geblieben ist. Einzelheiten zu den Einsichtsmöglichkeiten und Auskunftsmöglichkeiten finden Sie hier ( Zentrales Vollstreckungsgericht in Goslar)
Daneben ist das Amtsgericht Osnabrück auch für die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen (Grundstücke), z.B. durch eine Zwangsversteigerung zuständig.
Die Immobilienversteigerungstermine des hiesigen Amtsgerichtsbezirks werden im Internet unter www.zvg-portal.de veröffentlicht.
Die Verkehrswertgutachten mit Angaben über Lage, Größe, baulichen Zustand und ggf. baubehördliche Auflagen der Objekte sowie die Wertermittlung und Wertberechnung können während der Öffnungszeiten des Justizservice des Amtsgerichts eingesehen werden.
Das Amtsgericht haftet nicht für die Richtigkeit der Gutachten. Für die Fertigung von Ablichtungen werden Kosten erhoben, die vor Aushändigung der Kopien bei der Zahlstelle bezahlt werden müssen.
Eine Besichtigung der Zwangsversteigerungsobjekte ist regelmäßig nur mit Zustimmung der Eigentümer (Schuldner) und ggf. der Mieter bzw. Pächter möglich und wird vom Gericht nicht vermittelt. Im Versteigerungstermin müssen sich die Bieter zur Abgabe von Geboten durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Gebote können nur mündlich im Versteigerungstermin abgegeben werden. Falls für eine nicht im Termin präsente Person mitgeboten werden soll, muss eine notariell beglaubigte Bietungsvollmacht vorgelegt werden.
Soll das Gebot durch ein vertretungsberechtigtes Organ für eine eingetragene Gesellschaft, Genossenschaft oder einen eingetragenen Verein abgegeben werden, ist dem Gericht ein aktueller amtlicher Registerausdruck in Papierform vorzulegen. Ein einfacher Registerausdruck genügt somit ebenso wenig, wie ein amtlicher Registerausdruck, der bereits mehrere Wochen alt ist.
Evtl. ist eine Bietsicherheit in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes zu leisten. Sicherheitsleistung kann im Termin nur erfolgen durch:• einen von einem Geldinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck, der frühestens am
dritten Werktag vor dem Termin ausgestellt wurde;
oder
• eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
oder
• eine Überweisung auf das Sonderkonto des Amtsgerichts bei der Nord LB mit der
IBAN Nr. DE02 2505 0000 1900 1536 22
Bitte überweisen Sie spätestens 1 Woche vor dem Versteigerungstermin, damit die Überweisung am Termintag auch hier vorliegt. Bitte geben Sie die Geschäftsnummer
(z. B. 28 K ...) als Verwendungszweck an. Barzahlung im Termin ist ausgeschlossen!!!
Das Eigentum des versteigerten Objekts geht mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses auf den Meistbietenden über.
Weitere Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht finden Sie im Landesjustizportal.