Geschichte des Amtsgerichts
Die vom 23. November 1171 im Rathaus ausgestellte Urkunde Friedrichs I bestätigte den Bürgern ihr eigenes Gewohnheitsrecht und befreite sie in erster Instanz von der Zuständigkeit "auswärtiger Richter". Diese Urkunde nannte man ein Kaiserprivileg. Das Privileg ist der Anfang einer städtischen Gerichtsbarkeit in der der Osnabrücker Bürger seinen Gerichtsstand vor den städtischen Gerichten hatte. Die Stadt Osnabrück beherbergte zusätzlich auch fremde Gerichte. Sie war z.B. als Mittelpunkt eines Fürstbistums der Gerichtsort eines Gogerichts sowie eines landesherrlichen Obergerichts und als Bischofsstadt Sitz verschiedener geistlicher Gerichte.
Das Osnabrücker Gogericht ist der Vorläufer des heutigen Amtsgericht. Es gehörte zu den Gerichten von denen die Stadt 1171 eximiert wurde. Es war örtlich zuständig für den nördlichen Teil des jetzigen Landkreises Osnabrück und sachlich zuständig für die nichtadelige ländliche Bevölkerung des Bezirks als erste Instanz in Zivilsachen und Untersuchungsgericht in Kriminalfällen.
Im 15. und 16. Jahrhundert wurde das Osnabrücker Gogericht vorübergehend auch Berufungsinstanz für die Gogerichte des Landes. 1587 richtete der Landesherr bei seiner Kanzlei, später Landkanzlei und Justizkanzlei, eine ständige Berufungskommision ein, somit verlor das Osnabrücker Gogericht diese Funktion. Diese Kanzlei war sowohl Regierungsbehörde wie Justizbehörde und als Obergericht des Fürstbistums der Vorgänger des jetzigen Landgerichtes.
Die Stadtgerichte hatten ihren Gerichtsplatz in den beiden Rathäusern und die Landgerichte am Eingang zur Domfreiheit. Am Standbild des Löwen tagte im Mittelalter das Gogericht, im 16. Jahrhundert erhielt die Landkanzlei und Justizkanzlei auch dort ihren Sitz. 1808 mussten sowohl das Gogericht wie die Landkanzlei und Justizkanzlei der westfälisch-französischen Gerichtsorganisation weichen. Nach Beendigung der französischen Herrschaft wurden sie auf der Grundlage der hannoverschen Gerichtsverfassung wiederhergestellt. Auf Grund der Neuordnung von 1814 behielt das Untergericht zwar den alten Bezirk, doch wurde es mit der Verwaltung zu einem "Amt" verbunden. Am 01. Oktober 1852 wurde diese Verbindung wieder gelöst, ein besonderes "Amtsgericht" wurde eingerichtet und ein zweites Amtsgericht übernahm die Funktion des aufgehobenen Stadtgerichts. Beide Gerichte wurden am 16. Mai 1859 zu einem Amtsgericht vereinigt.
In der oberen Ebene wurde 1814 eine besondere "Justizkanzlei" eingerichtet, die im Jahre 1852 zum "Obergericht" wurde. Dieser Bezirk umfasste den heutigen Regierungsbezirk Osnabrück und des Amtes Diepholz mit 16 Amtsgerichten. Am 01. Oktober 1879 wurde aus dem "Obergericht" das heutige Landgericht.
Das Gerichtsgebäude am Neumarkt wurde 1874-1878 erbaut und am 27. August 1878 an die Gerichtsbehörden übergeben. Ende März 1963 wurde das Staatshochbauamt Osnabrück beauftragt, die Planung für den Erweiterungsbau der Justizbehörden in Osnabrück auszuarbeiten. Im September 1965 wurde mit den Gründungsarbeiten begonnen. Am 19. Mai 1967 begann das Richtfest in Gegenwart des Niedersächsischen Justizministers. Der Umzug der ersten Behörden in das Hochhaus begann am 15.10.1968, am 01.11.1968 nahmen der größte Teil des Amtsgerichtes und der Staatsanwaltschaft den Dienstbetrieb dort auf.