Justizservice
Der JUSTIZSERVICE ist eine zentrale Anlaufstelle des Amtsgerichts Osnabrück, die für die Entgegennahme von Erklärungen und Anträgen zuständig ist.
Des Weiteren erteilt der Justizservice Auskünfte, insbesondere zu Zuständigkeiten, Verfahrensabläufen sowie Formularen. Angenommen werden ferner Bescheinigungen für andere Abteilungen, Zahlungsnachweise, Sterbeurkunden, Bestallungen etc.
Er erbringt damit eine Dienstleistung für rechtssuchendes Publikum, das nicht durch eine Person der rechtsberatenden Berufe vertreten ist.
Wichtig zu wissen:
Eine Rechtsberatung erfolgt im Justizservice nicht.
Zur Aufnahme und Entgegennahme von Erklärungen ist in jedem Fall ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Sprechzeiten
Es gelten beim Amtsgericht Osnabrück folgende Sprechzeiten:
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und freitags |
8:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
keine Sprechzeiten |
donnerstags |
keine Sprechzeiten |
12:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Der Justizservice ist während der Sprechzeiten durchgängig geöffnet.
Außerhalb der Sprechzeiten ist eine Antragsaufnahme nur in eiligen Angelegenheiten möglich. Es empfiehlt sich, vorab telefonische Rücksprache unter 0541 315 2222 zu halten.
Für die Öffnungszeiten des Justizservice am Vormittag werden ab 8:00 Uhr an einem Automaten in der Vorhalle des Amtsgerichts Aufrufnummern vergeben, nach denen sich die Reihenfolge richtet. Für die Öffnungszeiten am Nachmittag können Aufrufnummern ab 12:00 Uhr gezogen werden.
Nützliche Informationen zu den Verfahren:
Aktuelle Broschüren und Formulare nebst Ausfüllhinweisen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.
Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahren beim Amtsgericht Osnabrück finden Sie zudem auf unserer Internetseite unter dem folgenden Link .
Nachfolgend sind einige nützliche Informationen im Hinblick auf einen möglichen Besuch im Justizservice für Sie eingestellt:
Allgemein
Zuständigkeiten des Justizservices, PDF, 33 KB, nicht barrierefrei
Nachlass
Was ist eine Testamentseröffnung und welche Unterlagen werden benötigt? PDF, 457 KB, nicht barrierefrei
Zusammenstellung des Erbscheins, PDF, 0,05 MB, nicht barrierefrei
Erbscheinsantrag: Welche Urkunden sind mitzubringen ?, XLSX, 0,02 MB, nicht barrierefrei
Hinweise zur Erbausschlagung bei gesetzlicher Vertretung, PDF, 29 KB, nicht barrierefrei
Beratungshilfe
Wozu dient Beratungshilfe und welche Unterlagen werden benötig , PDF, 128 KB, nicht barrierefrei
Antworten auf Ihre Fragen zur Beratungshilfe finden Sie auf der Website"Justiz-Services-Rechtsinformationen und digitale Anwendungen " des Bundesministeriums der Justiz. Dazu gehören Informationen zur Antragstellung, den benötigten Dokumenten, ein Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche.
Im "Vorab-Check für Beratungshilfe" können Sie vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Zwangsvollstreckungssachen
Hinweis zum Pfändungsschutzkonto P-Konto:
Kontofreigaben betreffend aller Sozialleistungen und Renten oder Arbeitseinkommen bis zu 500 € werden von der Schuldnerberatung bearbeitet.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall zunächst an eine Schuldnerberatungsstelle.