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Apostillen und Legalisationen


Für Beschlüsse, Urteile, Erbscheine, Handelsregisterauszüge, usw. die vom Amtsgericht Osnabrück ausgestellt worden sind, erhalten Sie die Apostille oder Legalisation ausschließlich beim Amtsgericht Osnabrück.
Apostillen oder Legalisationen von Urkunden anderer Gerichte (z. B. vom Landgericht Osnabrück) sind dort zu beantragen.
Haben Sie eine Urkunde, die von der Stadt oder dem Standesamt ausgestellt wurde, erhalten Sie die Apostille / Legalisation bei der Polizeidirektion, Am Heger-Tor-Wall 18, 49078 Osnabrück. Dieses gilt auch für Schulzeugnisse.
Der Ansprechpartner bei der Polizeidirektion Osnabrück ist unter der Telefonnummer 0541/327-1741 zu erreichen.


Kosten
Für die Erteilung einer Apostille oder Legalisation entsteht eine Festgebühr von 25,00 € je Urkunde.

Sie können Ihren Antrag unter Beifügung des jeweiligen Dokuments im Original, ausgefertigt oder beglaubigter Abschrift unter Angabe des jeweiligen Landes auch auf dem Postweg an uns richten. Die Adresse finden Sie nachstehend. Eine Antragsstellung ist auch zu den Öffnungszeiten im Justizservice möglich. Die Öffnungszeiten finden Sie hier Link

Amtsgericht Osnabrück
-Justizservice-
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück



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