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Rechtsanwälte und Notare

INFORMATIONEN zu örtlichen RECHTSANWÄLTINNEN und RECHTSANWÄLTEN sowie NOTARINNEN und NOTAREN


Seit dem 01.07.2007 ist das Zulassungserfordernis von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei den Amtsgerichten entfallen und die Verpflichtung der Gerichte, entsprechende Anwaltslisten zu führen, aufgehoben worden.

Diese Aufgabe ist nun den Rechtsanwaltskammern übertragen worden, die die Listen elektronisch führen sollen.

Zuständig für den Amtsgerichtsbezirk Osnabrück ist daher nunmehr die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Weitere Informationen dazu finden Sie auf deren Internetseite (Link zur RAK Oldenburg).

Außerdem gibt es auch eine Möglichkeit zur Online-Suche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Informationen zu den örtlichen Notarinnen und Notaren entnehmen Sie bitte der Internetseite der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (Link zur NotK Oldenburg). Auch dort gibt es die Möglichkeit einer Online-Suche nach einer Notarin oder einem Notar.

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