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Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus beim Amtsgericht Osnabrück


Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 8/2020


Osnabrück, 21.04.2020

Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus beim Amtsgericht Osnabrück

Das Amtsgericht Osnabrück wird den Dienstbetrieb ab Mittwoch, den 22.04.2020, auf der Grundlage der zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen schrittweisen Lockerung der Beschränkungen in der Corona-Pandemie behutsam und mit Umsicht schrittweise weiter aufstocken.

Die Öffnungszeiten des Gerichts werden wieder auf montags bis donnerstags von 08:30 - 16:00 Uhr und freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr erweitert. In diesem Zeitfenster ist auch die telefonische Erreichbarkeit des Gerichts sichergestellt. Der Justizservice ist wieder montags bis mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.

Wir bitten allerdings weiterhin darum, persönliche Besuche im Gericht auf ein Minimum zu beschränken. Angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus sollte mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen trotz der Lockerungen in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Gerichtsgebäude betreten werden muss oder ob das Anliegen auch schriftlich, telefonisch oder per Fax geklärt werden kann.

Beim Zugang zum Amtsgerichtsgebäude kann es aufgrund der Schutzmaßnahmen weiterhin zu Einschränkungen und Verzögerungen kommen. Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, sich bei Betreten des Gebäudes zu registrieren, damit sie im Falle eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet.

Darüber hinaus werden die Besucherinnen und Besuchergebeten, eine Mund-/Nasenmaske zu tragen. Ein Abstand von 1,5 Metern zueinander ist einzuhalten.

Zur Verringerung der Ansteckungsgefahr im Gebäude wird im Gericht ein „Einbahnstraßensystem“ eingeführt werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, den markierten Wegen und Beschilderungen zu folgen.

Der Sitzungsbetrieb wird wieder hochgefahren, zur Verringerung von Infektionsrisiken ist aber die Bestuhlung in den Sitzungssälen weiterhin reduziert. Es ist beabsichtigt, den Sitzungsbetrieb sukzessive weiter aufzustocken mit dem Ziel, diesem im Mai 2020 wieder voll aufzunehmen. Dazu werden insbesondere die kleineren Säle technisch umgerüstet werden und beispielswiese Spuckschutzwände installiert werden, damit der Abstand gewahrt werden kann. Zu einem Verfahren geladene Beteiligte erhalten in jedem Fall eine schriftliche Abladung, wenn ihr Termin aufgehoben werden sollte.

Das Amtsgericht Osnabrück wird im Spagat zwischen Sicherheit und Schutz vor einer Infektion der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bediensteten einerseits und der Funktionstüchtigkeit der Justiz andererseits seine Maßnahmen fortlaufend der aktuellen Lage anpassen und entsprechend informieren.


Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

Ri´inAG Mareike Janssen

Telefon: 0541-315-1713

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: mareike.janssen2@justiz.niedersachsen.de


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2020

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