Artikel-Informationen
erstellt am:
27.04.2021
Osnabrück, 27.04.2021
Das Amtsgericht Osnabrück verfügt über eine weitere technische Ausstattung zur Durchführung von mündlichen Verhandlungen in Zivil- und Familienverfahren im Wege der Videokonferenz. Neben einer mobilen Anlage steht nunmehr in Saal 8 eine fest installierte Videokonferenzanlage zur Durchführung von Verfahren zur Verfügung. Gemäß § 128a Zivilprozessordnung kann das Gericht Parteien und ihren Bevollmächtigten gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen, wenn die zeitgleiche Übertragung in Bild und Ton an diesen Ort und in den Sitzungssaal erfolgt. Über das Display können Teilnehmer einer Videokonferenz, aber auch Dokumente, Lichtbilder, Videos oder andere Akteninhalte für alle Sitzungsteilnehmer sichtbar angezeigt werden. Neben der Durchführung von Videoverhandlungen dient die Anlage daher auch der Nutzung der zukünftigen digitalen Akte. Zeitgleich zur Ausstattung mit der weiteren Anlage hat das Amtsgericht auch eine Fortbildungsoffensive innerhalb des Hauses zur Implementierung der Verfahren nach § 128a ZPO am Amtsgericht Osnabrück gestartet. Eigens dafür wurde ein Film zum Umgang mit der Technik vom Amtsgericht Osnabrück gedreht und den Richterinnen und Richtern zur Verfügung gestellt. „Gerade in Zeiten der Pandemie muss man neue Wege gehen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen.“, so Dr. Christiane Hölscher, Präsidentin des Amtsgerichts Osnabrück. |
Kontakt: Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück RiAG Andreas Eienbröker Telefon: 0541-315-2677 Telefax: 0541-315-6621 |
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27.04.2021