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Bis zu 26 Jahre Tätigkeit als Schiedsmann im Bezirk des Amtsgerichts Osnabrück: Ehrungen für besondere Verdienste bei Treffen der Schiedsleute des Gerichtsbezirks

Am vergangenen Montag, dem 29.08.2022, konnte zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie wieder ein Zusammentreffen der im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Osnabrück tätigen Schiedsleute in Präsenz stattfinden. Die insgesamt 24 teilnehmenden Schiedspersonen tauschten sich mit dem Vizepräsidenten des Amtsgerichts Osnabrück, Herrn Dr. Michael Hune, und Frau Rechtspflegerin Maline Hampel, die als Sachbearbeiterin beim Amtsgericht unter anderem mit dem Schiedswesen betraut ist, über aktuelle Themen aus. Neben der Vorstellung der neuen Schiedsleute wurde auch die Geschäftsstatistik für das Jahr 2021 erörtert. Insbesondere konnte aber bei der Veranstaltung auch die Ehrung der fünf ausgeschiedenen Schiedsmänner, deren ehrenamtliches Engagement von 5 bis zu 26 Jahren reicht, pandemiebedingt nunmehr nachgeholt werden.

Schiedspersonen, die aus dem Ehrenamt ausgeschieden sind   Bildrechte: Amtsgericht Osnabrück

Herr Johann to Büren (links im Bild) kann auf eine fünfjährige Tätigkeit als Schiedsmann in Hasbergen zurückblicken. Herr Dr. Dieter Arnhold und Herr Heinrich Tiemeyer (2., 3. v.l) waren jeweils 15 Jahre lang in Belm als Schiedsleute aktiv.

Herr Hans Stallkamp (4. v.l.) war 5 Jahre als Schiedsmann in Wallenhorst tätig. Auf eine besonders stolze Zeit des ehrenamtlichen Engagements von über 26 Jahren als Schiedsmann in Bissendorf kann Herr Reinhard Wessel (2. v.r.) zurückblicken.

Der Vizepräsident des Amtsgerichts Osnabrück, Herr Dr. Michael Hune, im Rahmen der Ehrung: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass die Ehrung aller bereits aus dem Amt ausgeschiedenen Schiedspersonen in einem angemessenen Rahmen nachgeholt werden konnte. Das Amt der Schiedsperson ist ein besonders hervorzuhebendes Ehrenamt. Neben der formalen Funktion als Organ der Rechtspflege setzen sich die Schiedsfrauen und Schiedsmänner mit besonderem Engagement etwa dafür ein, dass Streitigkeiten der Parteien bereits vor einem förmlichen Gerichtsverfahren einvernehmlich gelöst werden. Damit leisten sie einen ganz bedeutenden Beitrag für das Gemeinwohl. Hierfür möchte ich mich ganz herzlich danken!“

Zum Hintergrund über das Schiedswesen:

Jede Gemeinde in Niedersachsen hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet. Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind hier ehrenamtlich tätig und in ihrer Funktion ein Organ der Rechtspflege. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren vom Gemeinde- oder Stadtrat gewählt und sollen in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Nach ihrer Wahl werden sie förmlich vom zuständigen Amtsgericht bestätigt und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, bestimmte Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen, bevor sie von einer Partei vor ein Gericht getragen werden. Hierzu zählen beispielsweise nachbarrechtliche Streitigkeiten, Ehrverletzungen oder auch strafrechtliche Angelegenheiten, die ein sogenanntes Privatklagedelikt darstellen - etwa die Vorwürfe der Sachbeschädigung oder des Hausfriedensbruchs. Sieht die Staatsanwaltschaft bei derartigen Delikten von einer Anklageerhebung ab, muss vor einer möglichen Privatklage des Verletzten ein sogenannter Sühneversuch vor einer Schiedsperson unternommen werden. In manchen Bereichen, insbesondere des Nachbarrechts oder wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, ist ein erfolglos geführtes Schiedsverfahren in Niedersachsen sogar zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung für ein anschließendes Klageverfahren.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2022

Ansprechpartner/in:
Herrn Christian Koch

Amtsgericht Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2297

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