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Eingeschränkter Publikumsverkehr beim Amtsgericht Osnabrück


Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 4/2020


Osnabrück, 16.03.2020

Eingeschränkter Publikumsverkehr beim Amtsgericht Osnabrück

Im Hinblick auf die Corona-Krise finden mündliche Verhandlungen am Amtsgericht Osnabrück zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Bediensteten des Gerichts ab sofort nur noch in eingeschränktem Umfang statt. Geladene und sonstige interessierte Personen werden gebeten, sich im Zweifel vorab telefonisch zu erkundigen, ob die Termine stattfinden.

Während der stattfindenden Verhandlungen bleibt das Amtsgericht für Besucherinnen und Besucher geöffnet, ansonsten gelten die Öffnungszeiten des Justizservice. Diese lauten wie folgt:

Montag bis Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

und am Donnerstag von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Auch außerhalb dieser Öffnungszeiten bleibt das Gericht telefonisch und schriftlich erreichbar. Mit Ausnahme von Erbscheinanträgen, Ausschlagungserklärungen, Gewaltschutzanträgen und Anträgen auf einstweilige Anordnungen in Zivil- und Familiensachen können alle Anträge schriftlich gestellt werden. Um die Funktionsfähigkeit der Justiz insgesamt sicherzustellen, werden Besucher gebeten, persönliche Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren und den Justizservice vorrangig in den genannten (Ausnahme-) Fällen aufzusuchen.


Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de




Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2020

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