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erstellt am:
18.11.2021
Osnabrück, 18.11.2021
Erster Richtertag des Amtsgerichts Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück veranstaltete am 17.11.2021 unter Anwendung der 2G+ Regel den ersten gerichtsinternen Richtertag. Nach einem gemeinsamen Kaffee begrüßte die Präsidentin des Amtsgerichts, Frau Dr. Christiane Hölscher, die anwesenden Richterinnen und Richter. Im Anschluss fanden themenbezogene Workshops wie „Der digitale Richter“, „Konfliktmanagement“ und „Sicherheit von Amtsträgern“ statt. Hieran knüpfte eine Diskussion über die jeweiligen Ergebnisse an.
Auch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg, Frau Anke van Hove, besuchte den Richtertag und sprach ein Grußwort an die Richterschaft. Frau van Hove dankte auch der Präsidentin des Amtsgerichts, Frau Dr. Christiane Hölscher, stellvertretend für alle Angehörigen des Amtsgerichts, für den Einsatz in Pandemiezeiten. Frau van Hove:
„Das Amtsgericht Osnabrück ist mit der Corona-Pandemie beispielgebend umgegangen. Insbesondere sind hier die schnelle Organisation und Umsetzung von Schutzmaßnahmen, wie etwa Plexiglasscheiben, Raumluftfilter oder aber auch die Durchführung einer groß angelegten Impfaktion für Gerichtsangehörige zu benennen.“
Am Nachmittag hielt Herr Prof. Dr. Alexander Morell, Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsökonomik an der Goethe-Universität Frankfurt einen spannenden und zur Selbstreflexion einladenden Vortrag zum Thema „Entscheiden Richter besser als Laien? – Und wenn ja, warum?“.
Nach einer daran anschließenden Diskussionsrunde und einem Abschlusskaffee endete die Veranstaltung. Die Präsidentin des Amtsgerichts, Frau Dr. Christiane Hölscher, zog ein durchweg positives Fazit:
„Die Veranstaltung, die glücklicherweise – unter Einhaltung der 2G+ Regel – überhaupt möglich war, hat den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts nach langer Zeit wieder die Möglichkeit gegeben, sich abseits der eigenen Arbeit über fachbezogene Themen und auch darüber hinaus auszutauschen, was nicht nur der Richterschaft, sondern auch der Rechtspflege insgesamt dient.“
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18.11.2021