Artikel-Informationen
erstellt am:
30.11.2021
Osnabrück, 30.11.2021 Im Hinblick auf die derzeitige Pandemielage und im Hinblick auf die ab dem 01.12.2021 in Niedersachsen geltende „Warnstufe 2“ gilt auch für alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts und für alle Beteiligten von Gerichtsverfahren im Gerichtsgebäude ab Mittwoch eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Einfache OP-Masken genügen damit ab dem 01.12.2021 nicht mehr. Gesichtsschilde ersetzen den Mund-Nasen-Schutz nicht. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur für Personen, die aufgrund einer medizinischen Indikation keinen Mund-Nasen-Schutz tragen dürfen und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen können. In den Verhandlungssälen entscheidet der Spruchkörper eigenständig. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. |
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