Artikel-Informationen
erstellt am:
15.12.2020
Osnabrück, 13.12.2020 Gute Kinderschutzverfahren - Osnabrück ist Modellstandort des bundesweiten Projektes
Gemeinsam mit Stadt und Landkreis Osnabrück nimmt das Amtsgericht Osnabrück an einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekt teil. Ziel des Projektes ist es, ein webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zu familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren und kindgerechter Justiz zu entwickeln. Die Fortbildungsangebote richten sich an Familienrichterinnen und Familienrichter, Fachkräfte aus Jugendämtern, bei Trägern der Erziehungshilfe und in spezialisierten Beratungsstellen, Verfahrensbeistände, Familienpsychologische Sachverständige sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht. Inhaltlich betreffen die überwiegend als Online-Kurse angebotenen Fortbildungsmodule insbesondere das Familienrecht und Verfahrensrecht in Kindschaftssachen, die Stellung des Kindes im Verfahren, die Vermittlung entwicklungspsychologischen Wissens zur Kindeswohlgefährdung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller am Verfahren Beteiligter. In Kinderschutzverfahren treffen Familienrichterinnen und Familienrichter Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern wesentlich prägen. Die Gerichte werden bei diesen Entscheidungen zum Wohl des Kindes von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen unterstützt. Die Eltern haben eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt an ihrer Seite, die Interessen der Kinder werden durch ihren Verfahrensbeistand vertreten. Seit dem 16. November 2020 haben die Online-Kurse begonnen, welche einen Umfang von ca. 40 Stunden haben und an den jeweiligen Modellstandorten um Präsenzveranstaltungen ergänzt werden. Insgesamt sind deutschlandweit sechs ausgewählte Regionen an dem Modellprojekt beteiligt. Am niedersächsischen Standort in Osnabrück nehmen alle Richterinnen und Richter der Familienabteilung des Amtsgerichts teil, um die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz vor Ort zu gewährleisten und zum Gelingen des bundesweiten Projektes beizutragen. Zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Jugendämter aus Stadt und Landkreis, Vormündern und Verfahrensbeiständen sowie den Fachleuten aus den örtlichen Erziehungsberatungsstellen werden sie die Umsetzung der Lerninhalte in die Praxis in gemeinsamen Workshops vornehmen und den Austausch der Fachkräfte im Kinderschutz verbessern. |
Kontakt: Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück RiAG Andreas Eienbröker Telefon: 0541-315-2677 Telefax: 0541-315-6621 |
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15.12.2020