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Hinweis für Grundeigentümer zur anstehenden Grundsteuerreform

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 14/2022

Osnabrück, 12.05.2022

Das Amtsgericht Osnabrück weist wegen der aktuellen Häufung von Anträgen auf Erteilung von Grundbuchauszügen im Hinblick auf die gegenüber dem Finanzamt abzugebende Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke darauf hin, dass die Stellung dieser (kostenpflichtigen) Anträge vielfach unnötig ist. Die von den Finanzämtern gewünschten Informationen (u.a. zur Grundstücksgröße und -lage) können in der Regel auch ohne Grundbuchauszug erlangt werden.

Bürgerinnen und Bürger können sich über die Grundsteuerreform und den sogenannten Grundsteuer-Viewer informieren, welcher vom Landesamt für Steuern Niedersachsen bereitgestellt worden und über den nachfolgenden Link abrufbar ist:

https://lstn.niedersachsen.de/aktuelles_service/pressemitteilungen/grundsteuerreform-start-der-informationskampagne-in-niedersachsen-210988.html

oder direkt zum Grundsteuer-Viewer:

www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de

Kontakt:

Amtsgericht Osnabrück

Pressestelle

Andreas Eienbröker

Richter am Amtsgericht

Kollegienwall 29/31 | 49074 Osnabrück

Tel.: 0541 315-2692 | Fax: 0541 315-6621

E-Mail: Andreas.Eienbroeker@justiz.niedersachsen.de
www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2022

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