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Streifenwagen auf Verfolgungsfahrt in Melle von Heranwachsendem abgehängt?

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 10/2021

Osnabrück, 10.03.2021

Streifenwagen auf Verfolgungsfahrt in Melle von Heranwachsendem abgehängt?

Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am Montag, dem 15.03.2021, in einer Strafsache gegen einen 19-jährigen Angeklagten aus Melle unter anderem wegen des Vorwurfs des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, § 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 4 StGB (Az. 256 Ls 13/21).

Dem zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in August und September 2020 mehrere Straßenverkehrsdelikte begangen zu haben. Ende August 2020 soll er mit seinem Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit in Melle in einer Tempo-30-Zone unterwegs gewesen sein, als ihm der Geschädigte per Handzeichen bedeutete langsamer zu fahren. Durch diese Maßregelung verärgert soll der Angeklagte mit seinem Pkw bewusst auf den Geschädigten zugehalten und ihn im Bereich des Oberschenkels touchiert haben. In Kenntnis dieses Umstands soll der Angeklagte seine Fahrt im Anschluss fortgesetzt haben, ohne sich um die Folgen des Zusammenstoßes zu kümmern.

Obwohl dem Angeklagten aufgrund dieses Vorfalls die Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht vorläufig entzogen worden war, soll er etwa vier Wochen später bei einer weiteren Fahrt mit dem Pkw die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtet haben, weshalb er einer Verkehrskontrolle durch hinter ihm fahrende Polizeibeamte unterzogen werden sollte. Der Angeklagte soll die Beamten bemerkt, sich der Kontrolle indes durch Flucht entzogen haben. Den Beamten soll es – auch aufgrund riskanter Überholmanöver des Angeklagten – nicht gelungen sein, sich dem flüchtenden Fahrzeug bei der Verfolgung zu nähern, obwohl der Funkstreifenwagen seine Geschwindigkeit innerorts auf bis zu 130 km/h und im Bereich einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h außerorts auf 150 km/h beschleunigte, sodass die Verfolgung aufgrund des erheblichen Gefährdungspotenzials schließlich abgebrochen werden musste. Anschließend soll der Angeklagte auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle das Fahrzeug gewechselt und auf ein Leichtkraftrad umgestiegen sein, wobei er während dieser Fahrt auch noch unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben soll.

Der Prozess findet am 15.03.2021 um 09.30 Uhr in Saal 4 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten fünf Zeugen geladen.

Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2021

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