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erstellt am:
17.02.2022
Osnabrück, 17.02.2022
Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am kommenden Mittwoch, den 23.02.2022, in einer Strafsache gegen einen heute 60-jährigen ehemaligen Gewerbetreibenden wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie der Steuerhinterziehung (201 Ls 299/21). Der Angeklagte soll im Zeitraum von Dezember 2008 bis Oktober 2017 ein Gewerbe als Einzelkaufmann mit der Tätigkeit eines Einschalers betrieben haben. Dabei soll er Bauarbeiten als Subunternehmer im Auftrag von Bauunternehmungen ausgeführt haben und auch selbst als Arbeitskraft auf den Baustellen tätig gewesen sein. Daneben soll er unterschiedliche von ihm entlohnte ausländische Arbeitskräfte eingesetzt haben. Im Zeitraum zwischen Juni 2012 und Oktober 2017 soll er als verantwortliche Person für die sozial- und steuerrechtlichen Verpflichtungen des Einzelunternehmens in 57 Fällen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten haben. Hierdurch soll den Sozialversicherungsträgern ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 308.000,- Euro entstanden sein. Darüber hinaus wird dem Angeklagten bezogen auf denselben Tatzeitraum vorgeworfen, in 19 Fällen Steuern hinterzogen haben, wodurch ein weiterer Schaden in Höhe von mehr als 245.000,- Euro entstanden sein soll. Insgesamt soll der Angeklagte durch die Taten einen Betrag in Höhe von 553.797,71 € zu Unrecht erlangt haben. Der Prozessauftakt findet am 23.02.2022, 09:30 Uhr, Saal 8 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen worden. |
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17.02.2022