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erstellt am:
29.03.2022
Osnabrück, 29.03.2022 Am vergangenen Mittwoch, den 23.03.2022 kam es in Osnabrück im Bereich der Römereschstraße in Fahrtrichtung Pagenstecherstraße bei dem Versuch eines LKW-Fahrers, nach rechts in die rechtwinklig einmündende Straße Kiefernweg abzubiegen, zu einem Verkehrsunfall mit einem Fahrradfahrer, der auf dem rechts neben der Fahrspur befindlichen Fahrradfahrstreifen in gleicher Fahrrichtung gefahren sein soll. Bereits am kommenden Freitag, den 01.04.2022, ist nunmehr der Hauptverhandlungstermin anberaumt worden (200 Ds 115/22). Zur Beschleunigung des Verfahrens hat der Angeklagte auf die gesetzlichen Zustellungs- und Ladungsfristen verzichtet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Fahrradfahrer infolge fehlender Aufmerksamkeit übersehen und ihn fahrlässig getötet zu haben. Ihm wird zur Last gelegt, entgegen § 9 Abs. 6 StVO nicht mit Schrittgeschwindigkeit, sondern mit einer Geschwindigkeit von 13-14 km/h abgebogen zu sein, obwohl er mit Radfahrern auf dem rechts neben seiner Fahrbahn verlaufenden Radweg habe rechnen müssen. Der Termin findet am Freitag, 01.04.2022, 10:30 Uhr in Saal 9 (Saalzentrum) statt. Das Gericht hat neben den üblichen Beteiligten zur Aufklärung der Tat einen Sachverständigen und eine Zeugin geladen. § 222 StGB lautet: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 9 Abs. 6 StVO lautet: Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. |
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29.03.2022