Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Damaris Fleige
Amtsgericht Osnabrück
stellvertr. Pressesprecherin
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2278
11. Kalenderwoche 10.03.2025 – 14.03.2025
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Auswahl von öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Osnabrück
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10.03.2025 11:00 Uhr Saal 8 gegen X (z. Zt. JVA Lingen) wegen Handeltreibens mit Betäubungsmittels (Osnabrück) |
Schöffengericht Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn Mit Kokain gehandelt? Der 30 Jahre alte Angeklagte soll bei einer polizeilichen Kontrolle im Oktober 2024 mit 101 gr. Kokain und 23 gr. Marihuana sowie 100 € Bargeld angetroffen worden sein. Zur Hauptverhandlung hat das Gericht zwei Zeugen geladen. |
10.03.2025 11:30 Uhr Saal 7 gegen X (Ibbenbüren) wegen gewerbsmäßigen Diebstahls u.a. (Osnabrück u.a.) |
Schöffengericht Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Dr. Brauch Autos gestohlen oder gestohlene Autos aufgekauft? Der 55 Jahre alte Angeklagte soll in drei Fällen entweder Autos entwendet haben oder sich das Fahrzeug anders verschafft haben in Kenntnis des Umstands, dass das Fahrzeug gestohlen worden war. Außerdem soll er mehrfach Auto gefahren sein, ohne in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Zur Hauptverhandlung hat das Gericht zwei Zeugen geladen. |
11.03.2025 10:30 Uhr Saal 319 |
Zivilgericht Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Sternitzke Rutschte Auto beim Reifenwechsel von Hebebühne? Der Kläger verlangt Schadensersatz in Höhe von 3.000 €. Er behauptet, sein Auto, welches er in die Werkstatt des Beklagten zum Reifenwechsel gebracht habe, sei dort von der Hebebühne gerutscht und beschädigt worden. Der Beklagte behauptet demgegenüber, das Auto sei bereits beschädigt in seine Werkstatt gebracht worden. Zur Verhandlung hat das Gericht drei Zeugen geladen. |
12.03.2025 09:00 Uhr Saal 4 gegen X (Osnabrück) Y (Osnabrück) Z (Osnabrück) wegen Insolvenzverschleppung u.a. (Osnabrück) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Dr. Brauch Photovoltaikunternehmen mit Strohmann betrieben?
Zwei der drei Angeklagten sollen ursprünglich ein Unternehmen geleitet haben, welches Photovoltaikanlagen vertrieb und montierte. Sie sollen dann ein neues Unternehmen gegründet haben, bei dem der dritte Angeklagte als Geschäftsführer bestellt worden sein soll. Tatsächlich soll es sich hierbei jedoch um einen Strohmann gehandelt haben. Das neue Unternehmen soll über keinen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb verfügt haben. So sollen öfters Anzahlungen vereinnahmt, jedoch die Leistungen nicht vollständig erbracht worden sein. Ab Ende des Jahres 2022 soll der Betrieb zahlungsunfähig gewesen sein, ein Insolvenzantrag wurde jedoch nicht gestellt. Im Juni 2023 soll der Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt worden sein. Noch kurz zuvor soll sich der Geschäftsführer seinen Betrag in Höhe von 112.000 € bar ausgezahlt haben lassen. Die Insolvenzmasse soll um diesen Betrag geschmälert worden sein. Der Schaden bei den Kunden und den Zulieferunternehmen soll sich auf ca. 212.000 € belaufen. Zu diesem Termin hat das Gericht einen Zeugen geladen. |
12.03.2025 13:00 Uhr Saal 8 gegen X (Osnabrück) wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (Osnabrück) |
Schöffengericht Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn 15jährigen Mädchen Marihuana und Ecstasy überlassen? Der Angeklagte im Alter von 31 Jahren soll im September 2023 zwei damals 15jährigen Mädchen Marihuana und Ecstasy angeboten und gemeinsam mit den Mädchen in seiner Wohnung das Marihuana geraucht haben. Zur Hauptverhandlung hat das Gericht zwei Zeugen geladen. |
14.03.2025 09:00 Uhr Saal 319 |
Zivilgericht Vorsitzende: Richterin Becker Wer muss für Heimunterbringungskosten aufkommen?
Die Klägerin begehrt die Zahlung von Heimunterbringungskosten für eine inzwischen Verstorbene. Der Beklagte, der ehemalige Lebensgefährte der Verstorbenen, soll am Tag des Einzugs der Verstorbenen eine Kostenaufstellung unterzeichnet haben. Die Klägerseite meint, damit sei ein Vertrag direkt mit dem Beklagten zustande gekommen. Der Beklagte behauptet, die Verstorbene sei selbst nicht mehr zur Unterschrift in der Lage gewesen. Die Unterzeichnung sei nur für die Verstorbene in dessen Namen erfolgt. Weitere Ansprüche gegen ihn bestünden nicht, da er das Erbe ausgeschlagen habe. Zur Verhandlung hat das Gericht zwei Zeugen geladen. |
14.03.2025 09:00 Uhr Saal 11 |
Zivilgericht Vorsitzende: Richterin Sliwka Haftung wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht? Die Klägerin verlangt wegen einer Verkehrssicherungspflicht-verletzung der Beklagten die Zahlung von Verdienstausfall, da durch die Pflichtverletzung eine Arbeitnehmerin der Klägerin verletzt worden sein soll. Im Januar 2024 soll die verletzte Arbeitnehmerin um 07.15 Uhr auf dem Gehweg vor dem Grundstück der Beklagten ausgerutscht sein. Es soll sich herausgestellt haben, dass sich auf dem Gehweg eine von Pulverschnee verdeckte Eisfläche befunden haben soll. Die Mitarbeiterin soll sich eine Radiusfraktur zugezogen haben. Vorgerichtlich wurde von der Haftpflichtversicherung eine Mithaftungsquote der verletzten Arbeitnehmerin von 50 % angenommen. Zur Verhandlung hat das Gericht einen Zeugen geladen. |
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Damaris Fleige
Amtsgericht Osnabrück
stellvertr. Pressesprecherin
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2278