Artikel-Informationen
erstellt am:
20.04.2022
17. Kalenderwoche 25.04.2022 – 29.04.2022
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Auswahl von öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Osnabrück
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27.04.2022 09:00 Uhr Saal 8 gegen X (derzeit JVA Vechta) Diebstahls u.a. (Osnabrück) |
Schöffengericht Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn Diebstähle zur Suchtfinanzierung begangen? Der heute 40-jährigen Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, von August bis November 2021 in sieben Fällen Bargeld oder andere Gegenstände aus Ladenlokalen oder anderen überwiegend geschäftlich genutzten Räumlichkeiten entwendet zu haben. Dabei soll sie die Mehrzahl der Taten zur Finanzierung ihrer Drogensucht und ihres Lebensunterhaltes begangen haben. Zur Aufklärung der Taten hat das Gericht zu diesem Termin 17 Zeugen geladen. Ein Fortsetzungstermin ist für den 02.05.2022 geplant. |
28.04.2022 13:00 Uhr Saal 4 gegen X (Wallenhorst) Y (Wallenhorst) wegen Verstoßes gegen das BtMG (Osnabrück) |
Jugendschöffengericht: Vorsitzender: Vizepräsident des Amtsgerichts Dr. Hune Tausende Ecstasy-Tabletten für Dritte aufbewahrt?
Den heute 21 und 47 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, von Ende September bis Anfang Oktober 2020 ca. 4000 Ecstasy-Tabletten (1.973,88 Gramm) sowie 87,66 Gramm Marihuana abgegeben bzw. für eine dritte Person aufbewahrt zu haben, um den späteren gewinnbringenden Verkauf durch diese dritte Person zu ermöglichen. Aufgrund eines Hinweises konnten die Betäubungsmittel durch die Polizei in der Wohnung des älteren Angeklagten sichergestellt werden. Zur Aufklärung der Tat hat das Gericht vier Zeugen geladen. |
29.04.2022 10:15 Uhr Saal 8 gegen X (Essen/Oldenburg) wegen räuberischen Diebstahls (Osnabrück) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Geld für sexuelle Handlungen mit Gewalt zurückgeholt?
Dem heute 43 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2020 die Geschädigte zunächst vorab für verschiedene sexuelle Handlungen bezahlt und ihr das Geld später wieder weggenommen zu haben. Als die Geschädigte das Geld zurückforderte, soll der Angeklagte sie und eine weitere zu Hilfe gerufene Frau geschlagen haben, um den Betrag von 330,- Euro für sich zu behalten. Zur Aufklärung der Tat hat das Gericht zwei Zeuginnen geladen. |
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erstellt am:
20.04.2022