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erstellt am:
20.07.2020
Presse |
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Terminvorschau für die Presse |
31. Kalenderwoche 27.07.2020 – 31.07.2020
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Auswahl von Öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Osnabrück
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27.07.2020 08:15 Uhr Saal 7 Fortsetzungstermin gegen X (Vechta) wegen Vergewaltigung (Hasbergen) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Ex-Freundin geschlagen und vergewaltigt? Dem heute 25-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2019 seine ehemalige Lebensgefährtin in deren Wohnung gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Um ihren Widerstand zu unterbinden soll der Angeklagte der Geschädigten in das Gesicht geschlagen und ihr dabei die Nase gebrochen haben. Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen oder Sachverständige geladen. Ein weiterer Fortsetzungstermin ist für den 11.08.2020 geplant. |
27.07.2020 09:30 Uhr Saal 4 gegen X (Osnabrück) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Belm) |
Jugendschöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Budde Minderjährige Halbgeschwister sexuell missbraucht? Dem heute 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2006 bis 2010 in zwei Fällen sexuelle Handlungen an seinen minderjährigen Halbgeschwistern vorgenommen zu haben. Zur Aufklärung der Taten hat das Gericht vier Zeugen geladen. |
28.07.2020 10.30 Uhr Saal 8 gegen X (Osnabrück) wegen Volksverhetzung u.a. (Osnabrück) |
Strafrichter: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Eienbröker 11-jähriges Mädchen rassistisch beschimpft und geohrfeigt? Dem 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2019 ein 11-jähriges Mädchen in einem Imbiss wegen seiner dunklen Hautfarbe beschimpft und geohrfeigt zu haben. Zur Aufklärung der Tat hat das Gericht drei Zeugen geladen. |
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29.07.2020 09:00 Uhr Saal 4 gegen X (Osnabrück) wegen Untreue (Osnabrück) |
Schöffengericht: Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn Knapp 120.000,- Euro durch Buchhalterin veruntreut? Der heute 70-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von März 2013 bis Februar 2018 als Buchhalterin einer Sicherheitsfirma in 187 Fällen die unberechtigte Anweisung von Geldbeträgen an private Empfänger bzw. zur Begleichung privater Rechnungen vorgenommen und die tatsächlichen Empfängerkonten dabei verschleiert zu haben. Im Ergebnis soll die Angeklagte einen Gesamtbetrag von 119.659,14 Euro zu Unrecht erlangt haben. Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen oder Sachverständige geladen. |
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Kontakt: RiAG Andreas Eienbröker Telefon: 0541-315-2677 Telefax: 0541-315-6621 E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de |
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20.07.2020