Artikel-Informationen
erstellt am:
24.07.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Damaris Fleige
Amtsgericht Osnabrück
stellvertr. Pressesprecherin
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2278
31. Kalenderwoche 28.07.2025 – 01.08.2025
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Auswahl von öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Osnabrück
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28.07.2025 09:30 Uhr Saal 7 gegen X (Haselünne) wegen Steuerhinterziehung (Lingen) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Dr. Brauch 200.000 € Steuern zu wenig entrichtet?
Der 42 Jahre alte Angeklagte soll Inhaber eines Einzelunternehmens gewesen sein und in den Jahren 2017 bis 2020 falsche Angaben bei seinen Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen gemacht haben. So soll er insgesamt Steuern in Höhe von ca. 200.000 € verkürzt haben. Zu diesem Termin hat das Gericht einen Zeugen geladen. |
28.07.2025 10:30 Uhr Saal 8 gegen X (z. Zt. JVA Lingen) wegen Raubes (Osnabrück) |
Schöffengericht Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn 3 gegen 1, um Bargeld zu rauben?
Der 29 Jahre alte Angeklagte soll im November 2023 mit zwei weiteren Personen den späteren Geschädigten in ein Gespräch verwickelt und nach Zigaretten gefragt haben. Nachdem der Geschädigte verneint haben soll, soll einer der Täter den Geschädigten festgehalten und der Angeklagte soll auf ihn eingeschlagen haben. Aus der Geldbörse des am Boden liegenden Geschädigten sollen die drei Personen 400 € Bargeld entnommen haben. Der Geschädigte soll infolge der Schläge Rippenschmerzen und eine Schädelprellung erlitten haben. Zu diesem Termin hat das Gericht fünf Zeugen geladen. |
01.08.2025 09:30 Uhr Saal 2
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Zivilgericht Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Both Zustimmung zur Mieterhöhung?
Der Kläger verlangt als Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Die Miete sei seit dem Jahr 2010 unverändert und würde nicht mehr der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen. Zudem sei die Wohnung aufgrund eines Wasserschadens im Jahr 2024 saniert und modernisiert worden. Der Beklagte meint, die Mieterhöhungsschreiben würden nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Die angegebenen Vergleichswohnungen seien nicht mit der streitgegenständlichen vergleichbar, die Kappungsgrenze sei nicht eingehalten. Überdies sei nach dem Wasserschaden lediglich der vorherige Zustand wieder hergestellt worden. Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen geladen. |
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erstellt am:
24.07.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Damaris Fleige
Amtsgericht Osnabrück
stellvertr. Pressesprecherin
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2278