Artikel-Informationen
erstellt am:
17.08.2023
Ansprechpartner/in:
Herrn Christian Koch
Amtsgericht Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2297
34. Kalenderwoche 21.08.2023 – 25.08.2023 |
Auswahl von öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Osnabrück |
22.08.2023 14:30 Uhr Saal 7 gegen X (Osnabrück wegen Verstoßes gegen das BtMG u.a. (Osnabrück) |
Schöffengericht Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Unerlaubter Besitz von Marihuana in nicht geringer Menge? Dem heute 36 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt besessen zu haben. Der Angeklagte soll zwar grundsätzlich aufgrund einer Erkrankung berechtigt gewesen sein, medizinisches Cannabis zu konsumieren. Da seine Krankenkasse die Kosten für das verschriebene Marihuana jedoch nicht habe übernehmen wollen, soll er selbst in einem Abstellraum begonnen haben, Cannabis anzubauen. So soll er 12 Cannabis-Pflanzen herangezüchtet haben, welche bei einer Durchsuchung im Juni 2021 aufgefunden worden sein sollen. In seinen Räumlichkeiten sollen u.a. weitere 175,11 Gramm Marihuana aufgefunden worden sein. Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen geladen. |
23.08.2023 09:00 Uhr Saal 7 gegen X (Osnabrück) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Osnabrück) |
Jugendschöffengericht Vorsitzender: Vizepräsident des Amtsgerichts Dr. Hune Sexuelle Handlung an Kind vorgenommen? Dem heute 57 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2010 bis April 2014 in zwei Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben bzw. von dem Kind an sich vorgenommen lassen zu haben. Zur Aufklärung der Taten hat das Gericht einen Sachverständigen und 5 Zeugen geladen. |
25.08.2023 09:00 Uhr Saal 7 gegen X (Osnabrück) wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels (Osnabrück) |
Schöffengericht Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Unerlaubt Glücksspielautomaten betrieben? Dem heute 68 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum August 2021 bis September 2022 zeitweise bis zu drei Glücksspielautomaten ohne behördliche Erlaubnis in einer unangemeldeten Gaststätte betrieben zu haben, obwohl nach vorangehender Durchsuchung bereits eine Untersagung des unerlaubten Veranstaltens von Glücksspielen durch Polizeibeamte ausgesprochen worden sein soll. Insgesamt soll der Angeklagte im genannten Zeitraum durch das Bespielen der Automaten einen Betrag in Höhe von über 192.000,00 € erlangt haben. Ihm wird gewerbsmäßiges Handeln vorgeworfen. Zur Aufklärung der Taten hat das Gericht 3 Zeugen geladen. |
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erstellt am:
17.08.2023
Ansprechpartner/in:
Herrn Christian Koch
Amtsgericht Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2297