Niedersachsen klar Logo

Versuchter Aufbruch von LKW bei voller Fahrt auf der A1 – Amtsgericht verhandelt erneut über versuchten schweren Bandendiebstahl

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 01/2022

Osnabrück, 27.01.2022


Am kommenden Mittwoch, dem 02.02.2022, wird der Vorwurf des versuchten Aufbrechens eines LKW bei voller Fahrt auf der A1 in der Nacht zum 30.03.2021 vor dem Amtsgericht Osnabrück erneut verhandelt – die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen weiteren Mann erhoben (Az. 222 Ls 447/21).

Bereits am 02.07.2021 hat das Amtsgericht Osnabrück wegen des gleichen Sachverhalts gegen einen gesondert verfolgten Angeklagten ein Urteil gesprochen (Az. 222 Ls 245/21). Der dortige Angeklagte ist entsprechend der ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Tat zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im dortigen Verfahren hat das Schöffengericht festgestellt, dass der Angeklagte Mitglied einer aus mindestens 7 Personen bestehenden Bande gewesen sei, die sich zu dem Zweck zusammengeschlossen habe, in Deutschland während der Fahrt LKW-Anhänger aufzubrechen und daraus hochwertige Waren zu entwenden, um diese anschließend weiterzuverkaufen und sich so eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.

Die Gruppe soll den Feststellungen des Urteils zufolge in der Nacht zum 30.03.2021 auf der BAB 30 mit drei PKW unterwegs gewesen sein und zunächst Ausschau nach einem lohnenswerten LKW gehalten haben. Die Auswahl soll auf einen auf die BAB 1 auffahrenden, mit einem Bügelschloss besonders gesicherten LKW gefallen sein, der hochwertige elektronische Geräte transportierte. Bei der Umsetzung des Tatplans soll jedem Bandenmitglied eine genau zugewiesene Aufgabe zugekommen sein. So sollte aus dem ersten Fahrzeug der Gruppe bei voller Fahrt eine weitere Person aus dem geöffneten Schiebedach heraus auf die Motorhaube klettern, um das Schloss des LKW aufzuflexen und bei Erfolg das Diebesgut weiterzureichen. Die hierfür benötigten Werkzeuge sollten nach den Feststellungen des Schöffengerichts von einem weiteren Bandenmitglied nach vorne durchgereicht werden. Die in den beiden anderen beteiligten Fahrzeugen sitzenden weiteren Bandenmitglieder haben entsprechend telefonisch situationsbedingt dirigiert werden sollen. Der Fahrer des letzten Fahrzeuges der Kolonne habe den nachfolgenden Verkehr ausbremsen und am Überholen hindern sollen.

Der heute 25 Jahre alte Angeklagte des nunmehr am kommenden Mittwoch zu verhandelnden Verfahrens soll dem Vorwurf der Anklage nach mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fahrer des ersten PKW gewesen sein. Dieser soll sich im Verlauf des Geschehens eine Verfolgungsjagd mit der von einem Zeugen herbeigerufenen Polizei geliefert haben und streckenweise mit bis zu ca. 240 km/h unbeleuchtet auf dem Standstreifen gefahren sein. Anschließend soll dem hiesigen Angeklagten zunächst die Flucht gelungen sein.

Der Prozess findet am 02.02.2022 um 09.00 Uhr in Saal 4 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten keine Zeugen geladen.

Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Christian Koch

Telefon: 0541-315-2297

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: Christian.Koch3@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.01.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln