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Vorwurf der Geldwäsche – Einnahmen aus Betrugstaten in Bitcoins angelegt?

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 04/2021

Osnabrück, 19.01.2021

Vorwurf der Geldwäsche – Einnahmen aus Betrugstaten in Bitcoins angelegt?

Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am Montag, dem 25.01.2021, in einer Strafsache gegen einen 24-jährigen Angeklagten aus Melle wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Geldwäsche in 77 Fällen, § 261 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, 53 StGB (Az. 204 Ls 147/20). Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von November 2018 bis März 2019 einen Handel mit der Kryptowährung Bitcoin betrieben zu haben, wobei er in 77 Fällen Überweisungen zwischen 1.000,- Euro und 9.500,- Euro eines unbekannt gebliebenen Dritten, den der Angeklagte über das Internet kennengelernt hatte, entgegengenommen haben soll. Die über Zwischenkonten („Finanzagentenkonten“) erhaltenen Beträge soll der Angeklagte anschließend vereinbarungsgemäß in Bitcoin angelegt haben. Der Angeklagte soll dabei gewusst haben, dass die Zahlungen aus falschen Gewinnversprechungen gegenüber den Geschädigten, also gewerbsmäßig angelegten Betrugstaten stammten. Für seine Tätigkeit soll der Angeklagte eine durchschnittliche Provision in Höhe von 8 Prozent erhalten haben. Den Großteil der so erlangten Einnahmen in Höhe von insgesamt mehr als 350.000,- Euro soll er jeweils an den unbekannt gebliebenen Dritten überwiesen haben.

Der Prozessauftakt findet am 25.01.2021 um 09.00 Uhr in Saal 7 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten keine Zeugen oder Sachverständige geladen. Ein Fortsetzungstermin ist für den 29.01.2021 geplant.

Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2021

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