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Wiederholungstäter im beschleunigten Verfahren zu Freiheitsstrafe verurteilt

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 16/2021

Osnabrück, 23.04.2021

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte heute einen 43-jährigen Georgier wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte entwendete am 22.04.2021 gegen 12:00 Uhr eine Powerbank im Wert von 9,99 Euro in einem Drogeriemarkt an der Großen Straße in der Osnabrücker Innenstadt. Nach Verlassen des Kassenbereichs sprach ein Ladendetektiv den Angeklagten an und hielt ihn fest. Während der Angeklagte noch mit dem Ladendetektiv rangelte, wurden zwei Staatsanwältinnen auf die Situation aufmerksam, welche sich in ihrer Mittagspause in die Innenstadt begeben hatten. Eine der Staatsanwältinnen erkannte den Angeklagten sofort wieder, da er nur etwa 30 Minuten zuvor ebenfalls in einem beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Osnabrück unter ihrer Mitwirkung wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Diesem Verfahren lag ein Diebstahl von Zigaretten im Wert von 144,- Euro vom 21.04.2021 zugrunde. Die Staatsanwältinnen informierten die Polizei, welche den Ladendieb erneut festnahm. Zur heutigen Hauptverhandlung wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft wiederum im Amtsgericht vorgeführt. Der Angeklagte gestand die Tat, konnte indes keine für das Gericht nachvollziehbare Erklärung für seinen Aufenthalt in Osnabrück nennen. Da die am Vortag verhängte Geldstrafe den Angeklagten nicht nachhaltig beeindruckt hatte, erkannte der zuständige Richter nunmehr auf eine Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2021

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