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Verhandlungsvorschau des Amtsgerichts Osnabrück 39. KW 2025

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

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39. Kalenderwoche

22.09.2025 – 26.09.2025

Auswahl von öffentlichen Sitzungen

beim Amtsgericht Osnabrück

22.09.2025

12:30 Uhr

Saal 319

Zivilgericht

Vorsitzende: Richterin Weggert

Vergütung für Löschung von Google - Rezensionen?

Die Klägerin begehrt die Zahlung der vereinbarten Vergütung für die Löschung von 10 Google Bewertungen, die die Beklagte bei der Klägerin im September 2024 beauftragte. Die falschen Google Bewertungen seien dementsprechend auch gelöscht worden.

Zur Verhandlung hat das Gericht keine Zeugen geladen.

24.09.2025

09:00 Uhr

Saal 8

gegen

X (Osnabrück)

wegen Körperverletzung (Osnabrück)

Schöffengericht:

Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn

Schläge in Diskothek verteilt?

Der Angeklagte im Alter von 25 Jahren soll im Juli 2024 in einer Osnabrücker Diskothek einen anderen Besucher 5 – 7 mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer soll ein Schädelhirntrauma, eine Thoraxprellung, ein Hämatom, eine Platzwunde am linken Auge und einen Nasenbeinbruch erlitten haben.

Zu diesem Termin hat das Gericht neun Zeugen geladen.

24.09.2025

09:00 Uhr

Saal 7

gegen

X (Melle)

wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (Melle)

Jugendschöffengericht:

Vorsitzender: Vizepräsident des Amtsgerichts Dr. Hune

12jähriger Schülerin Betäubungsmittel zum Konsum überlassen?

Der heute 23 Jahre alte Angeklagte soll im Zeitraum von Juli 2024 bis Januar 2025 80mal verschiedene Betäubungsmittel (Amphetamin, Ecstasy, MDMA und Marihuana) an eine 12 bzw. 13 Jahre alte Schülerin abgegeben haben.

Zur Hauptverhandlung hat das Gericht drei Zeugen geladen.

24.09.2025

09:30 Uhr

Saal 11

Zivilgericht

Vorsitzender: Präsident des Amtsgerichts Eichmeyer

Unterlassung der Parkplatznutzung?

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Unterlassung der Nutzung ihres Privatparkplatzes. Sie trägt hierzu vor, der Beklagte habe sein Fahrzeug im März 2025 unberechtigt auf ihrem Parkplatz abgestellt. Wegen dieser verbotenen Eigenmacht stünde ihr ein Unterlassungsanspruch zu.

Zur Verhandlung hat das Gericht keine Zeugen geladen.

26.09.2025

09:30 Uhr

Saal 319

Zivilgericht

Vorsitzende: Richterin Becker

Unterboden in Waschanlage beschädigt?

Der Kläger begehrt die Zahlung von Schadensersatz. Er habe sein Auto im April 2025 in der Waschanlage der Beklagten gewaschen. Hierbei hätten sich stangenartige Bauteile der Waschstraße mit dem Unterboden des Fahrzeuges verfangen.

Die Beklagte behauptet, die Kratzer und Verschrammungen am Unterboden seien schon vor dem schadensbefangenen Waschvorgang vorhanden gewesen. Zwar sei ein sogenannter „Deckelheber“, der bei vorangegangenen Reinigungsarbeiten vom Personal im Abdeckblech zurückgelassen worden sei, eine halbe Fahrzeuglänge mit dem Unterboden des Fahrzeugs nach unten gedrückt worden. Hierdurch sei der Unterboden jedoch nicht beschädigt worden.

Zur Verhandlung hat das Gericht keine Zeugen geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2025

Ansprechpartner/in:
Frau Damaris Fleige

Amtsgericht Osnabrück
Pressesprecherin
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2278

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