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Ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssachen

Das Amtsgericht Osnabrück ist auch als Landwirtschaftsgericht tätig. In diesen Verfahren entscheidet das Landwirtschaftsgericht unter Vorsitz eines Berufsrichter/ einer Berufsrichterin und mit zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern.

Welche Aufgaben haben die ehrenamtlichen Richter in Landwirtschaftssachen?

Die ehrenamtlichen Richter üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter (Landwirtschaftsrichter) aus. Bei den ehrenamtlichen Richtern in Landwirtschaftssachen handelt es sich um Landwirte.


Wer kann ehrenamtlicher Richter in Landwirtschaftssachen werden?

Grundsätzlich kann jede Landwirtin und jeder Landwirt - unabhängig davon, ob als Vollerwerbslandwirt oder im Nebenerwerb - ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlicher Richter in Landwirtschaftssachen werden. Weitere Voraussetzung ist lediglich, dass sie deutsche Staatsbürgerin und er deutscher Staatsbürger ist.


Wie und durch wen erfolgt die Berufung der ehrenamtlichen Richter?

Sie werden auf die Dauer von 5 Jahren berufen; wiederholte Berufung ist zulässig. Die ehrenamtlichen Richter in Landwirtschaftssachen für das Amtsgericht Osnabrück werden von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg aufgrund einer Vorschlagsliste der Landwirtschaftskammer berufen.


In welchen Gesetzen sind die maßgeblichen Rechtsvorschriften enthalten?

Regelungen enthalten u. a.
- das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVfG),
- das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG),
- das Deutsche Richtergesetz (DRiG).


Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter in Landwirtschaftssachen haben, wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück.

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