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Elektronischer Rechtsverkehr

Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten ab dem 01.01.2018

Auf Grundlage der zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden bundeseinheitlichen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) wurde nunmehr an allen niedersächsischen Gerichten in allen Verfahrensarten (mit Ausnahme der Grundbuchverfahren) die Möglichkeit geschaffen, in gerichtlichen Verfahren eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durchzuführen.

Details zum elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite des Niedersächsischen Justizministeriums.


Das Amtsgericht Osnabrück erreichen Sie für den elektronischen Rechtsverkehr unter folgenden Adressen:

DE-Mail: ag-osnabrueck@egvp.de-mail.de

EGVP: govello-1166696357599-000010136


Elektronische Kommunikation mit dem richterlichen Bereitschaftsdienst

Handout für juristische Personen - Kommunikation Eildienst


Weitere Infos zum ERV

Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr:

> Hinweise zum ERV in Niedersachsen
> Justizportal des Bundes und der Länder
> Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) der BRAK
> Informationen zu De-Mail Informationen zum besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo)
> Informationen zum EGVP
> Informationen zu De-Mail

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