Artikel-Informationen
erstellt am:
09.09.2021
Osnabrück, 09.09.2021 Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt ab dem morgigen Freitag, dem 10.09.2021, in einer Strafsache gegen eine 28-jährige Angeklagte aus Osnabrück wegen des Vorwurfs des Diebstahls im besonders schweren Fall, §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr.3 StGB (Az. 205 Ls 66/21). Der heute 28-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2017 bis September 2020 in 1132 Fällen als angestellte Verkäuferin eines Modekaufhauses Bargeldbeträge anhand von vorgetäuschten Retourvorgängen aus der Kasse entnommen und für sich verwendet zu haben. Dabei soll es sich jeweils um Beträge zwischen 30,- und 1.000,- Euro gehandelt haben. Insgesamt soll die Angeklagte durch die Taten einen Geldbetrag in Höhe von etwa 250.000,- Euro zu Unrecht erlangt haben. Der Prozess beginnt am 10.09.2021 um 08.30 Uhr in Saal 8 des Amtsgerichts (Saalzentrum). Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 15.09.2021, den 27.09.2021 und den 04.10.2021 geplant. |
Amtsgericht Osnabrück Pressestelle Andreas Eienbröker Richter am Amtsgericht |
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