Artikel-Informationen
erstellt am:
08.09.2020
Osnabrück, 07.09.2020 40 Straftaten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen? Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt ab Mittwoch, dem 16.09.2020, in einer Strafsache gegen einen 28-jährigen Angeklagten wegen diverser strafrechtlicher Vorwürfe (Az. 206 Ls 53/20). Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von März 2019 bis Januar 2020 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit insgesamt 40 Straftaten begangen zu haben. Die Vorwürfe reichen von Beleidigungsdelikten und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen über diverse Straftaten gegen die öffentliche Ordnung bis hin zur Nachstellung. Dabei sollen sich die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten vorwiegend gegen Angehörige der Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück sowie gegen andere an früheren gegen den Angeklagten geführten Strafverfahren beteiligte Personen richten. Insbesondere soll der Angeklagte wiederholt Strafanzeigen bei der Osnabrücker Polizei erstattet haben, ohne dass diesen ein entsprechendes tatsächliches Ereignis zugrunde lag. Zudem soll der Angeklagte die Familie eines Sachverständigen, welcher ein Gutachten zum Geisteszustand des Angeklagten erstattet hatte, über einen längeren Zeitraum massiv belästigt und bedroht haben, wobei er das Ziel verfolgt haben soll, den Sachverständigen aus dem zum damaligen Zeitpunkt gegen ihn geführten Strafverfahren zu drängen. Der Prozessauftakt findet am 16.09.2020 um 09.00 Uhr in Saal 7 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten neun Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Fortsetzungstermine sind für den 23.09.2020, den 28.09.2020 und den 02.10.2020 geplant. |
Kontakt: Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück RiAG Andreas Eienbröker Telefon: 0541-315-2677 Telefax: 0541-315-6621 |
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.09.2020