Artikel-Informationen
erstellt am:
18.10.2022
Ansprechpartner/in:
Herrn Christian Koch
Amtsgericht Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2297
Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am Mittwoch, den 26. Oktober 2022, 13:00 Uhr, Saal 8 (Saalzentrum) in einer Strafsache gegen einen Pfarrer, dem der Besitz von kinderpornographischen Dateien vorgeworfen wird (vgl. Pressemitteilung 29/22 vom 08.09.2022).
Da sich für das Strafverfahren ein großes Interesse der Öffentlichkeit und von Medienvertretern abzeichnet, wird das Amtsgericht Osnabrück aufgrund einer Anordnung der Vorsitzenden für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen. Es sind 13 Sitzplätze für Medienvertreter/innen reserviert.
Die Akkreditierung findet von Mittwoch, 19.10.2022, 09:00 Uhr, bis Donnerstag, 20.10.2022, 09:00 Uhr statt.
Es werden folgende Gruppen gebildet, für die die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen reserviert wird:
Gruppe 1 Nachrichtenagenturen: 2 Plätze
Gruppe 2 TV: 2 Plätze öffentlich-rechtliche Sender, 2 Plätze private Sender
Gruppe 3 sonstige Presse: 7 Plätze
Innerhalb der Gruppen wird die Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche für die jeweilige Gruppe vorgenommen. Dies gilt auch für die Untergruppen in Gruppe 2. Gehen für Gruppe 1 oder 2 weniger gültige Akkreditierungen ein, als für das Kontingent vorgesehen, werden die Sitzplätze der Gruppe 3 (sonstige) zugeschlagen.
Kameraleuten und Fotograf/innen ist ein kurzer Aufenthalt – ohne Sitzplatz – 15 Minuten vor Beginn und bei Aufruf der Sache für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen gestattet. Die Anwesenheit wird nicht auf das Sitzplatzkontingent angerechnet. Eine Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Fotograf/innen aus Infektionsschutzgründen bleibt vorbehalten.
Presse- und Medienvertreter/innen können sich ausschließlich per Mail (Christian.Koch3@justiz.niedersachsen.de) akkreditieren. Bitte fügen Sie der Mail die Kopie eines gültigen Presseausweises/Dienstausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung bzw. eines anderweitigen Nachweises der redaktionellen Pressetätigkeit bei. Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden. Vor oder nach dem Akkreditierungszeitraum gestellte Teilnahmewünsche können nicht berücksichtigt werden.
Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahren wird nach Abschluss bekanntgegeben.
Weitere Hinweise:
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Sitzungssaal um ca. 12:45 Uhr geöffnet wird. Reservierte Plätze sind bis 13:00 Uhr einzunehmen. Pressevertretern und –Vertreterinnen ist die Nutzung elektronischer Medien gestattet. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Verhandlung untersagt. Im Übrigen gilt: Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bildaufnahmen von anderen Verfahrensbeteiligten bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen.
Auf Anordnung der Vorsitzenden sind aus Gründen des Infektionsschutzes zudem alle Zuschauerinnen und Zuschauer sowie die Pressevertreterinnen und Pressevertreter verpflichtet, im Saal eine (eigene) medizinische Mund-Nasen-Maske (sogenannte OP-Maske oder Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Gesichtsschilde ersetzen die Maske nicht. Dies gilt nicht für Verfahrensbeteiligte an den Tischplätzen sowie für die Richterbank. Eine Ausnahme vom Vermummungsverbot gemäß § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG wird damit gestattet.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.10.2022
Ansprechpartner/in:
Herrn Christian Koch
Amtsgericht Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2297