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Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus


Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 6/2020


Osnabrück, 17.03.2020

Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher kommt es derzeit zu Einschränkungen hinsichtlich des Publikumsverkehrs und der Durchführung von Verhandlungen. Hierzu erteilt das Amtsgericht folgende allgemeine Hinweise:

Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob ein Anliegen außerhalb einer anberaumten Verhandlung bei Gericht vor Ort angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Viele Anliegen lassen sich sicher auch telefonisch, per Fax oder schriftlich klären. Das gilt insbesondere auch für Eingaben an die Register- und Grundbuchabteilung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts stehen dafür gerne zur Verfügung. Für unaufschiebbare Besuche im Gerichtsgebäude gelten geänderte Öffnungszeiten, nämlich Montag bis Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr. In diesem Zeitfenster ist auch die telefonische Erreichbarkeit des Gerichts sichergestellt. Außerhalb dieser Zeiten kann es zu Einschränkungen kommen, weil auch das Amtsgericht verstärkt von Möglichkeiten der Heimarbeit Gebrauch machen wird.

Beim Zugang zum Amtsgerichtsgebäude kommt es aktuell aufgrund von Schutzmaßnahmen zu Einschränkungen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich bei Betreten des Gebäudes registrieren. Das soll die Erreichbarkeit sicherstellen, sollte ein Infektionsrisiko bekannt werden. Dadurch verzögert sich auch die Einlasskontrolle. Zur Verringerung von Infektionsrisiken ist zudem die Bestuhlung in den Sitzungssälen reduziert. Aus diesem Grund kann ein Zugang zu den Sitzungssälen am Amtsgericht für Zuschauerinnen und Zuschauer vorübergehend auch nicht über das Landgericht erfolgen.

Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben oder die an Krankheitssymptomen leiden, werden in jedem Fall gebeten, vom Besuch des Amtsgerichts abzusehen. Ggf. wird hier der Zutritt verwehrt werden müssen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten. Personen aus den genannten Gruppen oder Personen, die zu einer Risikogruppe (z.B. mit Vorerkrankungen) gehören, werden gebeten, sich ggf. frühzeitig bei der zuständigen Abteilung zu melden, wenn sie zu einem Gerichtstermin geladen sind.

Die Entscheidung über die Aufhebung und Verlegung von Sitzungen und anderen Terminen obliegt der jeweiligen Richterin/dem jeweiligen Richter bzw. dem/der zuständigen Rechtspfleger/in. Selbstverständlich sind aber alle Kolleginnen und Kollegen am Amtsgericht sich ihrer Verantwortung in der aktuellen Lage bewusst. Es wird deshalb absehbar zur Aufhebung/Verlegung einer größeren Zahl anstehender Termine kommen. Zu einem Verfahren geladene Beteiligte erhalten aber in jedem Fall auch eine schriftliche Abladung, wenn ihr Termin aufgehoben werden sollte.


Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de



Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2020

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