Niedersachsen klar Logo

Amtsgericht Osnabrück verhandelt über Vorwurf der Untreue gegen Stiftungsvorstand


Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 2/ 2020


Osnabrück, 02.03.2020

Amtsgericht Osnabrück verhandelt über Vorwurf der Untreue gegen Stiftungsvorstand

Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am Freitag, dem 13.03.2020, in einer Strafsache gegen einen 78-jährigen Angeklagten aus Nordhorn wegen des Vorwurfs der Untreue (Az. 203 Ds 349/19).

Dem Angeklagten wird vorgeworfen als Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung mit Sitz in Osnabrück insgesamt 100.000,00 Euro vom Konto der Stiftung abgehoben zu haben, um dafür angeblich geschwärzte Geldscheine entfärben zu lassen, die ihm im Vorfeld von Dritten überlassen worden waren. Beim sog. „Wash-Wash“-Trick wird dem Opfer suggeriert, bei den zuvor überlassenen schwarzen Papieren handele es sich um eingefärbte Geldscheine, die in der Vergangenheit geschwärzt wurden, um sie vor staatlichen Stellen zu verbergen. Gegen Zahlung wird dann angeboten, diese „Geldscheine“ zu entfärben.

Im April soll der Angeklagte zunächst 80.000,00 Euro vom Konto der Stiftung abgehoben und einer ihm unbekannten Person in Paris übergeben haben. Dafür sollten Geldscheine im Wert von mehreren 100.00,00 Euro mittels einer speziellen Maschine „entfärbt“ werden. Anschließend soll dem Angeklagten von seinen Geschäftspartnern eröffnet worden sein, dass die „Entfärbemaschine“ defekt sei. Daraufhin soll der Angeklagte nach Osnabrück gefahren sein, weitere 20.000,00 Euro vom Konto der Stiftung abgehoben haben und auch dieses Geld in Paris einer unbekannten Person übergeben haben, um „Ersatzteile“ für die Maschine besorgen zu können. Letztlich soll das „Entfärben“ der „Geldscheine“ gleichwohl misslungen sein.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit Eingehung dieser Geschäfte die Grenzen seiner Befugnisse im Interesse der Stiftung in strafbarer Weise überschritten zu haben, da ihm die hierdurch entstandene Vermögensbenachteiligung der Stiftung bekannt gewesen sei.

Die Verhandlung findet am 13. März 2020 um 09.00 Uhr in Saal 7 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger geladen.


Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de



Artikel-Informationen

erstellt am:
02.03.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln