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Anklage wegen Anschlagsdrohungen – Hauptverfahren vor dem Jugendschöffengericht eröffnet

In einem bei dem Amtsgericht Osnabrück anhängigen Strafverfahren, in dem von der Generalstaatsanwaltschaft Celle vor dem Jugendschöffengericht gegen einen heute 16-Jährigen Anklage mit den Vorwürfen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Vortäuschens von Straftaten und Missbrauchs von Notrufen erhoben wurde, hat das Jugendschöffengericht mit Beschluss vom 30.08.2023 das Hauptverfahren eröffnet und somit die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.

Für weitergehende Informationen zum Inhalt der Anklage wird auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 10. August 2023, abrufbar auf der dortigen Homepage, verwiesen.

Ein Termin für die Hauptverhandlung ist im November anberaumt worden. Da es sich um ein Verfahren gegen einen jugendlichen Angeklagten handelt, findet das Hauptverfahren gem.
§ 48 Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Aus diesem Grunde ist die Erteilung weitergehender Auskünfte vor Abschluss des Verfahrens nicht möglich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.09.2023

Ansprechpartner/in:
Herrn Christian Koch

Amtsgericht Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2297

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