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erstellt am:
22.07.2020
Presse |
- Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 9/2020 |
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Osnabrück, 22.07.2020 Digitalisierung beim Amtsgericht Osnabrück schreitet voran Das Amtsgericht Osnabrück setzt nicht nur in Zeiten der Coronapandemie vermehrt auf Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz, wie zum Teil auch bei anderen Gerichten praktiziert. Neben dem hierdurch gewährten Infektionsschutz bietet der Einsatz der Videotechnik auch Chancen zur Beschleunigung und Verschlankung geeigneter Verfahren. Einsatzmöglichkeiten finden sich vor allem in Zivilrechtsstreiten, aber auch bei betreuungs- oder familiengerichtlichen Anhörungen. In der Abteilung für Familiensachen wurde auf diese Weise jüngst erstmalig auch eine Anhörung der Ehegatten zu einem Scheidungsantrag durchgeführt. Die zuständige Richterin hielt sich zu diesem Zweck gemeinsam mit der Ehefrau im Sitzungssaal auf, während der Ehegatte zusammen mit seinem Rechtsanwalt aus einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei per Videokonferenz zugeschaltet wurde. Durch diese Verfahrensweise konnte viel Zeit und ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand gespart werden, da die Anhörung des Ehegatten andernfalls durch einen ersuchten Richter in Frankfurt hätte vorgenommen werden müssen. Auch innerhalb des Amtsgerichts Osnabrück kommt die neue Technik immer häufiger zum Einsatz. Beispielsweise fand die interne Richterversammlung im Juli 2020 zwecks Einhaltung der Abstandsgebote verteilt auf mehrere Säle statt und wurde per Video von einem Saal in den anderen übertragen. |
Kontakt: Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück RiAG Andreas Eienbröker Telefon: 0541-315-2677 Telefax: 0541-315-6621 |
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22.07.2020