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Hinweise zu Grundbucheintragungen beim Amtsgerichts Osnabrück

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 23/2020

Osnabrück, 19.11.2020

Hinweise zu Grundbucheintragungen beim Amtsgerichts Osnabrück

Das Amtsgericht Osnabrück weist darauf hin, dass im Zeitraum vom 26.11.2020 ab 14:30 Uhr bis zum 28.11.2020 um 18:00 Uhr anlässlich von Softwarearbeiten keine Grundbuchabschriften erteilt werden können. Im genannten Zeitraum können Anträge auf Grundbucheintragungen wie gewohnt gestellt und entgegengenommen werden. Die Bearbeitung der Anträge und die Erteilung von Grundbuchabschriften kann indes erst nach Abschluss der Softwarearbeiten erfolgen.

Zudem ergeht wegen zahlreicher hier eingegangener telefonischer Anfragen noch der nachfolgende

Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister:

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.

In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.

Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2020

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