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Insolvenz durch private Entnahmen des Geschäftsführers in Höhe von mehr als 750.000,- Euro herbeigeführt?

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 20/2020

Osnabrück, 20.10.2020

Insolvenz durch private Entnahmen des Geschäftsführers in Höhe von mehr als 750.000,- Euro herbeigeführt?

Das Amtsgericht Osnabrück verhandelt am Mittwoch, dem 28.10.2020, in einer Strafsache gegen einen 29-jährigen Angeklagten aus Wuppertal wegen des Vorwurfs des Bankrotts gemäß § 283 StGB (Az. 204 Ls 160/20). Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine dem Baugewerbe zuzuordnende GmbH mit mindestens 15 Mitarbeitern als Geschäftsführer geleitet zu haben, obwohl ihm von der Stadt Osnabrück zuvor die Ausübung einer solchen Tätigkeit wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden war. Im Zeitraum August 2016 bis Juli 2017 soll er Vermögensbestandteile des Unternehmens beiseitegeschafft und dadurch die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der GmbH herbeigeführt haben. Dabei soll der Angeklagte insgesamt 763.193,85 Euro vom Firmenkonto in bar abgehoben haben, ohne eine entsprechende Verbuchung und unternehmerische Verwendung nachweisen zu können. Auf die Frage des vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalters nach dem Verbleib des Geldes soll der Angeklagte dem Anklagevorwurf des Staatsanwaltschaft Osnabrück zufolge frei nach George Best geantwortet haben, dass er „das Meiste für Koks und Nutten und in Spielcasinos ausgegeben“ habe. Bei dem vom Firmenkonto abgehobenen Geld soll es sich um Vermögen gehandelt haben, welches zur Insolvenzmasse des am 14.06.2017 eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH gehörte.

Die Hauptverhandlung findet am 28.10.2020 um 13.00 Uhr in Saal 7 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.

Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.10.2020

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