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3G-Regel im Amtsgericht ab dem 15.12.2021

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 38/2021

Osnabrück, 13.12.2021

3G-Regel im Amtsgericht ab dem 15.12.2021

Im Hinblick auf die derzeitige Pandemielage gilt im Gerichtsgebäude ab Mittwoch, dem 15.12.2021 grundsätzlich die „3G-Regel“ (geimpft, getestet, genesen).

Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher, Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Dritte (z.B. Handwerker) können einen entsprechenden Nachweis durch die Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises beziehungsweises eines aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 24 Stunden ist, nebst Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises erbringen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt unverändert fort.

Für Beteiligte eines Gerichtsverfahrens (z.B.: Kläger, Beklagte, Angeklagte, Sachverständige, Zeugen, Prozessbevollmächtigte) gilt die 3G-Regel weiterhin nur bei einer entsprechenden Anordnung der oder des Vorsitzenden des jeweiligen Spruchkörpers.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

Kontakt:

Amtsgericht Osnabrück

Pressestelle

Christian Koch

Richter am Amtsgericht

Kollegienwall 29/31 | 49074 Osnabrück

Tel.: 0541 315-2297 | Fax: 0541 315-6621

E-Mail: Christian.Koch3@justiz.niedersachsen.de
www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2021

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