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erstellt am:
13.12.2021
Presse |
- Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 38/2021 |
Osnabrück, 13.12.2021 3G-Regel im Amtsgericht ab dem 15.12.2021 Im Hinblick auf die derzeitige Pandemielage gilt im Gerichtsgebäude ab Mittwoch, dem 15.12.2021 grundsätzlich die „3G-Regel“ (geimpft, getestet, genesen). Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher, Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Dritte (z.B. Handwerker) können einen entsprechenden Nachweis durch die Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises beziehungsweises eines aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 24 Stunden ist, nebst Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises erbringen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt unverändert fort. Für Beteiligte eines Gerichtsverfahrens (z.B.: Kläger, Beklagte, Angeklagte, Sachverständige, Zeugen, Prozessbevollmächtigte) gilt die 3G-Regel weiterhin nur bei einer entsprechenden Anordnung der oder des Vorsitzenden des jeweiligen Spruchkörpers. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. |
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13.12.2021