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Pressemitteilung: Rechtsstaat bleibt auch in Zeiten von Corona handlungsfähig

Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 8/2020

Osnabrück, 01.04.2020

Rechtsstaat bleibt auch in Zeiten von Corona handlungsfähig

Beschleunigte Verfahren am Amtsgericht Osnabrück trotz Corona-Krise

Am gestrigen Tag, dem 31.03.2020 wurde am Amtsgericht Osnabrück ein beschleunigtes Verfahren verhandelt. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 30.3.2020 begab sich der 43-jährige polnische Angeklagte in einen Drogeriemarkt in Wallenhorst, steckte dort Waren im Wert von 143 € in seinen Rucksack und verließ anschließend das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Dabei wurde er von einer Angestellten beobachtet. Nach Verlassen des Ladens wurde er von Passanten/Zeugen verfolgt und konnte nach kurzer Flucht gestellt werden. Er räumte die Tat noch vor Ort ein, das sichergestellte Diebesgut gelangte an den Drogeriemarkt zurück. Der Angeklagte führte am Hosenbund ein Multifunktionswerkzeug mit diversen Messerklingen mit sich. Zudem verfügt er über 1300 € Bargeld, mit denen er sich ein Auto kaufen wollte, um damit nach Polen zurück zu fahren. Er hatte zuvor eine kurze Beschäftigung auf einer Baustelle ausgeübt und diese vor einigen Tagen verloren. In Deutschland verfügte nicht über einen festen Wohnsitz. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen und die Staatsanwaltschaft beantragte Entscheidung beschleunigten Verfahren. „Gerade in diesen schwierigen Zeiten wollen wir konsequent Straftaten verfolgen“, führte Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer aus. Am 31. März um 11:30 Uhr wurde der Angeklagte aus dem Polizeigewahrsam beim Amtsgericht vorgeführt und wegen Diebstahls mit Waffen in einem minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Präsidentin des Amtsgerichts Osnabrück Dr. Christiane Hölscher erklärte dazu: „Auch und gerade in Zeiten von Corona ist es mir ein besonderes Anliegen, deutlich werden zulassen, dass der Rechtsstaat weiterhin handlungsfähig ist. Das muss gerade auch denjenigen klar sein, die möglicherweise die augenblickliche Krise und Unsicherheit in rechtswidriger Weise nutzen wollen.“

Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de



Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2020

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