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Zivilgericht
Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Koch
PKW bewusst mit Mängeln verkauft?
Der Käufer eines PKWs verlangt von dem Verkäufer die Rücknahme des PKWs und die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 3000 €. Der Kläger meint, er sei zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt. Der Verkäufer habe ihn arglistig getäuscht und Mängel an dem PKW verschwiegen.
Der PKW sei von der Vorbesitzerin am 29.10.2024 mangelfrei durch den TÜV gebracht worden. Er, der Kläger, habe den Wagen am 20.07.2025 von dem Beklagten erworben. Daher müsse der Beklagte den Mangel an dem PKW verursacht haben und zwar habe er den Partikelfilter manuell und unsachgemäß durchstoßen. Der Wagen sei nicht fahrbereit. An sich hätte die Motorkontrollleuchte aufleuchten müssen, so dass davon auszugehen sei, dass die Anzeigeinstrumente manipuliert worden seien.
Der Beklagte behauptet, er habe den Wagen nicht von der Vorbesitzerin, die der Kläger benennt, gekauft. Er habe weden den Partikelfilter durchstoßen, noch die Anzeigeinstrumente manipuliert.
Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen geladen.
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