Artikel-Informationen
erstellt am:
11.03.2021
Presse |
- Pressestelle - Terminvorschau für die Presse |
11. Kalenderwoche 15.03.2021 – 19.03.2021 |
Auswahl von öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Osnabrück |
15.03.2021 09:30 Uhr Saal 4 gegen X (Melle) wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens u.a. (Melle u.a.) |
Jugendschöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Budde Streifenwagen auf Verfolgungsfahrt in Melle abgehängt? Dem heute 19-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in August und September 2020 mehrere Straßenverkehrsdelikte begangen zu haben. Ende August 2020 soll er mit seinem Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit in Melle in einer Tempo-30-Zone unterwegs gewesen sein, als ihm der Geschädigte per Handzeichen bedeutete langsamer zu fahren. Durch diese Maßregelung verärgert soll der Angeklagte mit seinem Pkw bewusst auf den Geschädigten zugehalten, ihn im Bereich des Oberschenkels touchiert und seine Fahrt im Anschluss fortgesetzt haben. Obwohl dem Angeklagten aufgrund dieses Vorfalls die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden war, soll er etwa vier Wochen später bei einer weiteren Fahrt die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtet haben, weshalb er einer Verkehrskontrolle durch hinter ihm fahrende Polizeibeamte unterzogen werden sollte. Der Kontrolle soll sich der Angeklagte durch Flucht entzogen haben. Den Beamten soll es – auch aufgrund riskanter Überholmanöver des Angeklagten – nicht gelungen sein, sich dem flüchtenden Fahrzeug zu nähern, sodass die Verfolgung aufgrund des erheblichen Gefährdungspotenzials abgebrochen werden musste. Anschließend soll der Angeklagte auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle das Fahrzeug gewechselt und auf ein Leichtkraftrad umgestiegen sein, wobei er während dieser Fahrt auch noch unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben soll. Zur Aufklärung der Taten hat das Gericht fünf Zeugen geladen. |
19.03.2021 09:00 Uhr Saal 7 gegen X (Osnabrück) wegen Verstoßes gegen das BtMG u.a. (Osnabrück) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Gewerbsmäßig mit Marihuana gehandelt? Dem heute 41-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von April bis Juli 2019 in zwei Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Im April 2019 soll er Marihuana an einen gesondert verfolgten Abnehmer zu einem Preis von 400,- Euro verkauft haben. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Juli 2019 sollen 826,4 Gramm Marihuana, mehrere nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände sowie 9.650,- Euro Bargeld deliktischer Herkunft sichergestellt worden sein. Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen oder Sachverständige geladen. |
Kontakt: RiAG Andreas Eienbröker Telefon: 0541-315-2677 Telefax: 0541-315-6621 E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de |
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.03.2021