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Zivilgericht
Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Koch
Beschädigte Gullideckel bei Überfahrt PKW?
Der Kläger, ein Taxiunternehmer, verlangt Schadensersatz in Höhe von ca. 3000 € von einem Osnabrücker Grundstückseigentümer.
Der Kläger behauptet, er habe die Parkfläche des Grundstücks befahren, um dort einen Fahrgast abzusetzen. Hierbei sei er über einen Gullideckel gefahren, wobei sich der angeschweißte Flachstahl gelöst habe. Der Gullideckel habe sich dann bei der Überfahrt senkrecht aufgestellt und das Heck des Taxis beschädigt.
Der Beklagte behauptet, der Kläger sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und habe im Bereich des Gullideckels abrupt gebremst. Für ihn, den Beklagten, sei die Ermüdung des Flachstahls nicht erkennbar gewesen, so dass er auch keine Sicherheitsvorkehrungen habe treffen könne. Zudem sei er rechtlich hierzu auch nicht verpflichtet.
Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen geladen.
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