Artikel-Informationen
erstellt am:
25.04.2022
18. Kalenderwoche 02.05.2022 – 06.05.2022 |
Auswahl von öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Osnabrück |
02.05.2022 14:00 Uhr Saal 8 Fortsetzungstermin gegen X (derzeit JVA Vechta) Diebstahls u.a. (Osnabrück) |
Schöffengericht Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn Diebstähle zur Suchtfinanzierung begangen? Der heute 40-jährigen Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, von August bis November 2021 in sieben Fällen Bargeld oder andere Gegenstände aus Ladenlokalen oder anderen überwiegend geschäftlich genutzten Räumlichkeiten entwendet zu haben. Dabei soll sie die Mehrzahl der Taten zur Finanzierung ihrer Drogensucht und ihres Lebensunterhaltes begangen haben. Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen oder Sachverständige geladen. |
02.05.2022 10:00 Uhr Saal 8 gegen X (Osnabrück) wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Osnabrück u.a.) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer in Höhe von mehr als 500.000,- Euro vorenthalten? Dem heute 41-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Oktober 2016 und Dezember 2018 als Betriebsinhaber eines Unternehmens im Bereich der Eisenflechterei in 37 Fällen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben. Hierdurch soll den Sozialversicherungsträgern ein Gesamtschaden in Höhe von mehr von fast 550.000,- Euro entstanden sein. Zur Aufklärung der Taten hat das Gericht einen Zeugen geladen. |
06.05.2022 09:30 Uhr Saal 9 gegen X (derzeit JVA Lingen) wegen Betruges (Osnabrück) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Wohnung ohne Zahlungsabsicht nur zwecks unberechtigter Weitervermietung angemietet? Dem heute 28 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang Dezember 2019 mit einem Wohnraumeigentümer einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen zu haben, ohne dabei vorgehabt zu haben, die Miete und die vereinbarte Kaution auch tatsächlich zu zahlen. Vielmehr soll der Angeklagte von vornherein geplant haben, nach Erhalt der Wohnungsschlüssel selbst als Vermieter aufzutreten und die Wohnung unberechtigt weiterzuvermieten. So soll er ohne Kenntnis des Eigentümers einen Mietvertrag mit einem Dritten abgeschlossen haben, der im guten Glauben 700,00 € als Miete für den Monat Dezember gezahlt haben soll und 1.200,00 € Kaution. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte die gleiche Wohnung zum 30.12.2019 an eine weitere Person vermietet haben, woraufhin ebenfalls u.a. eine Kaution über 1.500,00 € gezahlt worden sein soll. Letztlich soll die Doppelvermietung bei der angekündigten Schlüsselübergabe am 30.12.2019 aufgefallen sein. Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen oder Sachverständige geladen. |
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erstellt am:
25.04.2022