Artikel-Informationen
erstellt am:
20.09.2021
39. Kalenderwoche 27.09.2021 – 01.10.2021 |
Auswahl von öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Osnabrück |
27.09.2021 08.30 Uhr Saal 8 Fortsetzungstermin gegen X (Osnabrück) wegen Diebstahls im besonders schweren Fall (Osnabrück) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle 250.000,- Euro von Angestellter aus der Kasse entwendet? Der heute 28-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2017 bis September 2020 in 1132 Fällen als angestellte Verkäuferin eines Modekaufhauses Bargeldbeträge anhand von vorgetäuschten Retourvorgängen aus der Kasse entnommen und für sich verwendet zu haben. Dabei soll es sich jeweils um Beträge zwischen 30,- und 1.000,- Euro gehandelt haben. Insgesamt soll die Angeklagte durch die Taten einen Geldbetrag in Höhe von etwa 250.000,- Euro zu Unrecht erlangt haben. Zu diesem Termin hat das Gericht sechs Zeug*innen geladen. Ein weiterer Fortsetzungstermin ist für den 04.10.2021 geplant. |
29.09.2021 10.20 Uhr Saal 8 gegen X (Osnabrück) wegen räuberischen Diebstahls u.a. (Osnabrück) |
Schöffengericht Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Diebstahlstaten zur Finanzierung des Lebensbedarfs begangen? Dem 37-jährigen Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, im Zeitraum Februar und März 2021 insgesamt fünf Diebstahlstaten begangen zu haben, wobei er in einem Fall zur Ausführung der Tat in ein Gebäude eingebrochen sein und in einem anderen Fall Gewalt gegen eine Person angewendet haben soll, um mit der Beute entkommen zu können. Dabei soll der Angeklagte teilweise in der Absicht gehandelt haben, seinen Drogen- und Lebensbedarf durch den Verkauf von Diebesgut zu finanzieren. Zur Aufklärung der Taten hat das Gericht fünf Zeug*innen geladen. |
29.09.2021 13.00 Uhr Saal 8 gegen X (Wallenhorst) wegen Verstoßes gegen das BtMG (Wallenhorst u.a.) |
Schöffengericht Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Mit Marihuana Handel getrieben? Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von Februar bis März 2021 in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Ende Februar 2021 soll der Angeklagte 1 Kilogramm Marihuana zum Preis von 5.700,00 Euro erworben haben. Anlässlich einer Durchsuchung seiner Wohnung im März 2021 soll neben Betäubungsmitteln (Marihuana und Amphetamin) Bargeld in Höhe 5.575,00 Euro sichergestellt worden sein. Das Bargeld soll aus Drogenverkäufen stammen und zum erneuten Ankauf von 1 Kilogramm Marihuana vorgesehen gewesen sein. Zur Aufklärung der Taten hat das Gericht einen Zeugen geladen. |
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20.09.2021