Artikel-Informationen
erstellt am:
20.10.2021
43. Kalenderwoche 25.10.2021 – 29.10.2021
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Auswahl von öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Osnabrück
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25.10.2021 09:00 Uhr Saal 5 gegen X (Osnabrück) wegen Bankrotts u.a. (Osnabrück) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Gesamten Kfz-Handel wegen drohender Zahlungsunfähigkeit an Dritten übereignet, um Insolvenzmasse zu schmälern? Der heute 38-jährige Angeklagte soll, als ihm im Laufe des Jahres 2015 bewusst geworden sei, dass er den von ihm als Einzelunternehmer betriebenen Kfz-Handel nebst Werkstatt nicht weiter wirtschaftlich betreiben konnte, das gesamte Betriebs- und Anlagevermögen an ein Familienmitglied übergeben und übereignet haben – mit Ausnahme der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern des Angeklagten. So soll die Übereignung als Erfüllung auf ein bestehendes Darlehen erfolgt sein, obwohl dies derart nicht geschuldet gewesen sei. Durch diese Tat soll der Angeklagte zugleich in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger – das Familienmitglied – gegenüber anderen Gläubigern unrechtmäßig begünstigt haben und mit derselben Handlung auch nicht in seinem Eigentum stehende Gegenstände unterschlagen haben. Daneben wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum Mai 2015 bis November 2015 in 11 Fällen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben. Zur Aufklärung der Tat hat das Gericht einen Zeugen geladen. Ein Fortsetzungstermin ist für den 28.10.2021, 13 Uhr, Saal 7 geplant. |
28.10.2021 08:30 Uhr Saal 7 gegen X (Osnabrück) Y (Bissendorf) wegen versuchten Betruges (Osnabrück) |
Schöffengericht: Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Kelle Betrug durch Dachdecker von Mitarbeitern einer Sparkasse verhindert? Den heute 28- und 42-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2019 die 91-jährige Geschädigte aufgesucht zu haben und diese gemeinsam darüber getäuscht zu haben, dass der Dachfirst ihres Hauses einer Reparatur bedürfe. Nach Durchführung der Dachdeckerarbeiten, welche einen Wert von knapp 750,- Euro gehabt haben sollen, sollen die beiden Angeklagten für die Arbeiten 4.800,- Euro verlangt haben. Weil die Geschädigte so viel Bargeld nicht hatte, soll der jüngere Angeklagte mit ihr zu einer Sparkassenfiliale gefahren sein. Zu einer Übergabe des Geldes soll es deshalb nicht gekommen sein, weil die Mitarbeiter der Sparkasse misstrauisch wurden und die Polizei riefen. Zur Aufklärung der Tat hat das Gericht vier Zeug*innen geladen. |
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20.10.2021