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Warnung vor „Fake-Rechnungen“ im Handelsregisterbereich

Das Amtsgericht Osnabrück warnt erneut vor gefälschten Rechnungen, die den Anschein einer ordnungsgemäßen Rechnung der Behörde erwecken. Diese Rechnungen tauchen zumeist im Zusammenhang mit (angeblich) erfolgten Bekanntmachungen in den hiesigen Registern auf, die aktuell vor allem das Handelsregister betreffen. Bereits seit dem Jahre 2020 erhält das Amtsgericht Osnabrück regelmäßig Kenntnis von derartigen „Fake-Rechnungen“, was bereits Ende des Jahres 2020 zu einer entsprechenden Warnung geführt hat.

Auffällig bei den betrügerischen Rechnungen ist neben einem Zahlungsziel von nur wenigen Tagen eine ausländische IBAN-Nummer. Die wahren, kriminellen Absender hoffen, dass derartige Rechnungen aufgrund des öffentlichen Anscheins nicht weiter hinterfragt und entsprechende Zahlungen geleistet werden.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende Kostenrechnungen erhalten, werden daher gebeten, diese kritisch zu prüfen und dabei zu hinterfragen, ob ein Anlass für die vermeintlich entstandenen Kosten besteht. Im Zweifel kann das Amtsgericht Osnabrück auf telefonische Anfrage Auskünfte zu den erhaltenen Rechnungen und deren Rechtmäßigkeit erteilen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2022

Ansprechpartner/in:
Herrn Christian Koch

Amtsgericht Osnabrück
Pressesprecher
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Tel: 0541/315-2297

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