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Weitere Einschränkung der Öffnungszeiten beim Amtsgericht Osnabrück


Presse

Amtsgericht Osnabrück

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 7/2020


Osnabrück, 20.03.2020

Weitere Einschränkung der Öffnungszeiten beim Amtsgericht Osnabrück

Die aktuelle Entwicklung macht es notwendig, die Anstrengungen in der Justiz zur Beschränkung des sozialen Kontakts weiter zu erhöhen und damit der Verbreitung des Corona-Virus entgegen zu wirken. Unter Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Justiz im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Osnabrück werden die Öffnungs- und Kontaktzeiten ab der kommenden Woche weiter eingeschränkt. Die Durchführung mündlicher Verhandlungen beschränkt sich auf unaufschiebbare Eilverfahren (z.B. Haftsachen).

Ab Montag, den 23.03.2020, werden die Öffnungszeiten des Gerichts auf montags bis donnerstags, von 09:00 - 11:00 Uhr und darüber hinaus auf die Zeiten der noch aufrecht erhaltenen Verhandlungstermine beschränkt. Entsprechende Informationen zu den stattfindenden Verhandlungen werden tagesaktuell veröffentlicht. Besucherinnen und Besucher werden weiterhin zusätzlich gebeten, sich im Zweifelsfall vorab telefonisch zu erkundigen, ob die Termine stattfinden.

Der Justizservice hat für Gewaltschutzanträge und vergleichbar unaufschiebbare Anträge (z. B. einstweilige Anordnungen in Zivil- und Familiensachen) montags bis donnerstags, von 09:00 - 11:00 Uhr, geöffnet. Es wird darum gebeten, von der Stellung mündlicher Anträge abzusehen, wenn diese auch schriftlich eingereicht werden können.

Die telefonische Erreichbarkeit in allen Abteilungen ist von montags bis donnerstags von 09:00 - 15:00 Uhr und freitags 09:00 - 12:00 Uhr gewährleistet.

Die bereits im Laufe dieser Woche erteilten Sicherheitshinweise und Aufforderungen zur Rücksichtnahme gelten fort.


Kontakt:

Pressestelle des Amtsgerichts Osnabrück

RiAG Andreas Eienbröker

Telefon: 0541-315-2677

Telefax: 0541-315-6621

E-Mail: andreas.eienbroeker@justiz.niedersachsen.de


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2020

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