Hinweise zum Vereins-, Handels- und Genossenschaftsregister
· Osnabrück
· Bad Iburg
· Bersenbrück
· Lingen (Ems)
· Meppen
· Nordhorn
· Papenburg
In das Handelsregister werden die Verhältnisse von Unternehmen eingetragen; beispielhaft sind folgende Unternehmen zu nennen: Einzelkaufleute; Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). Das Gesellschaftsregister legt die Verhältnisse eingetragener Gesellschaftern bürgerlichen Rechts (eGbR), das
Genossenschaftsregister die Verhältnisse der Genossenschaften und das Vereinsregister die Verhältnisse der Vereine offen.
Dabei werden – abhängig von den jeweiligen speziellen Vorschriften zu den oben genannten Rechtsformen- z.B. Angaben zur/zum/zu
· Firma/Name des Unternehmens/Gesellschaft/Verein
· Sitz und Geschäftsanschrift
· Gegenstand
· Vertretungsbefugnis
· Prokuristen
· Veränderungen bei den Rechtsverhältnissen
eingetragen.
Die Register werden jeweils elektronisch geführt und können im Internet selbstständig eingesehen werden (siehe auch weitere Hinweise unten).
Einreichung von Unterlagen zu den Registern
Nahezu sämtliche Unterlagen, die zum Handels-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister für eine Eintragung einzureichen sind, können nur in elektronisch beglaubigter Form zum Handels/Gesellschafts/Genossenschaftsregister eingereicht werden. D.h. die Unterlagen können nur über eine/n Notar/in zum Registergericht über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereicht werden. Wenden Sie sich hierzu an eine/n Notar/in Ihrer Wahl.
Eine einfache Einreichung per Email ist nicht möglich.
Die Einreichung zum Vereinsregister ist derzeit weiterhin in Papierform möglich; aber auch hier gilt: die entsprechenden Eintragungsanträge können nur in notariell beglaubigter Form gestellt werden. Wenden Sie sich auch hier an eine/n Notar/in Ihrer Wahl.
Einsichtnahme in die jeweiligen Register und in die zum Register eingereichten Unterlagen
Seit dem 01.08.2022 sind die Einsichtnahmen in die elektronisch geführten Register und die zum Register eingereichten Dokumente kostenlos für Jedermann online unter www.handelsregister.de möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass vermehrt andere Internetseiten existieren, auf denen Dienstleister die Beschaffung von Informationen oder die Beschaffung von Handelsregisterauszügen anbieten. Diese Dienstleistung wird von diesen Drittanbietern kostenpflichtig angeboten. Die Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag des Handelsregisters. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Informationen zu Unternehmen kostenlos und selbstständig über die offizielle Seite der Registergerichte www.handelsregister.de für ganz Deutschland abrufbar sind. Die Einsichtnahme hier ist schnell und unbürokratisch möglich. Die Inanspruchnahme von externen Dienstleistern ist daher nicht notwendig.
Bei Fragen zum Gebrauch des gemeinsamen Registerportals der Länder wenden Sie sich bitte an die Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder beim Amtsgericht Hagen (Westf.):
Amtsgericht Hagen
- Servicestelle Registerportal -
Heinitzstr. 42
58097 Hagen
Telefon: +49 (0)2331 985 112 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, ausgenommen Feiertage in NRW)
Telefax: +49 (0)211 87565 114 100
E-Mail: service@handelsregister.de
Bei Problemen mit der technischen Verfügbarkeit der Seiten wenden Sie sich bitte an das Beratungstelefon Informationstechnik der Justiz NRW:
Oberlandesgericht Köln, Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW (ITD)
Dezernat Zentrale Anwenderbetreuung - ITD2A
Dienstgebäude Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 / 58 33 50 90 und +49 (0)211 / 58 33 50 91
E-Mail: ElektronischeMedien@bit.nrw.de
Kosten der Eintragung und Warnung vor gefälschten Rechnungen
Die durch die Unternehmen veranlassten Eintragungen bzw. Einreichungen von Unterlagen in das im Handels-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister sind weiterhin kostenpflichtig. Hier wird jedoch vor unseriösen Handlungen gewarnt. Es werden von kriminellen Absendern gefälschte Gerichtskostenrechnungen an Unternehmen verschickt, die kurz zuvor eine Eintragung in das Register veranlasst haben. Diese gefälschten Rechnungen weisen überhöhte Gebühren aus und sind insbesondere daran erkennbar, dass ein Zahlungsziel von nur wenigen Tagen vorgegeben und oftmals eine ausländische IBAN-Nummer angegeben ist. Es wird ausdrücklich vor einer Zahlung auf derartige „Fake-Rechnungen“ gewarnt. Im Zweifel kann das Amtsgericht Osnabrück auf telefonische Anfrage unter 0541-315-2240 Auskünfte zu den erhaltenen Rechnungen und deren Rechtmäßigkeit erteilen.
Eine pauschale Angabe zu der Höhe der Kosten kann an dieser Stelle nicht getroffen werden, da die Gebühren abhängig von der jeweiligen Eintragung/Dienstleistung sind und diese für den Einzelfall berechnet werden.
Sobald das Amtsgericht Kenntnis von gefälschten Rechnungen erhält, wird der Vorgang zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Seitens der Betroffenen kann ebenfalls eine Strafanzeige gestellt werden.
Für gemeinnützige Vereine sind- soweit der Nachweis der Gemeinnützigkeit geführt wird- die Eintragungen in das Vereinsregister kostenlos.
Beantragung von Registerauszügen und Ausdruck von eingereichten Unterlagen
Einfache Registerauszüge sowie zum Register eingereichte Unterlagen können online auf der Internetseite www.handelsregister.de auch selbst kostenlos ausgedruckt werden.
Daneben besteht die Möglichkeit, Registerauskünfte bei dem Registergericht Osnabrück kostenpflichtig zu beantragen. Dies ist schriftlich unter
Amtsgericht Osnabrück
Registergericht
Kollegienwall 29-31
49074 Osnabrück
oder über folgende E-Mailadresse möglich:
AGOS-Registergericht@justiz.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantragung von Auszügen folgende Gebühren auslöst:
einfacher Registerauszug: 10 €
beglaubigter Registerauszug: 20 €
Für die Übersendung weiterer Dokumente entstehen ggf. Schreibauslagen in Höhe von 0,50 € pro Seite.
Bitte geben Sie bei Beantragung jeweils die vollständige Bezeichnung der Firma /Name des Vereins und soweit möglich das Registerzeichen der Firma/des Vereins an.
Bekanntmachungsblatt nach § 50a BGB für Vereine im Falle der Liquidation
Im Falle der Liquidation haben die Liquidatoren des Vereins die Gläubiger gem. § 50 BGB aufzufordern, ihre Ansprüche anzumelden. Diese Aufforderung ist in dem Blatt/Zeitung zu veröffentlichen, die die Satzung vorschreibt. Fehlt es an einer derartigen Bestimmung in der Vereinssatzung, muss die Bekanntmachung in dem gem. § 50a BGB durch die Amtsgerichte bestimmten Blatt erfolgen.
Dies sind für den hiesigen Bezirk folgende Blätter:
Für Vereine mit Sitz im Bezirk des Amtsgerichts… |
Veröffentlichungsblatt |
Osnabrück |
Neue Osnabrücker Zeitung |
Bad Iburg |
Neue Osnabrücker Zeitung |
Bersenbrück |
Bersenbrücker Kreisblatt |
Lingen (Ems) |
Lingener Tagespost |
Meppen |
Meppener Tagespost |
Nordhorn |
Grafschafter Nachrichten |
Papenburg |
Ems-Zeitung |
Transparenzregister
Oftmals erreichen das Registergericht Fragen zum Transparenzregister.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Transparenzregister nicht beim Amtsgericht Osnabrück geführt wird und von hier keinerlei Auskünfte zu Registrierungen, Verfahrensabläufen und Inhalten erteilt werden können. Als registerführende Stelle wurde durch das Bundesministerium der Finanzen die Bundesanzeiger Verlag GmbH benannt.
Weitergehende Informationen und Ansprechpartner zum Transparenzregister finden Sie unter www.transparenzregister.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die dort aufgeführten Stellen.
Juni 2024
Weiterführende Links
Im Übrigen wird für weitere und detaillreiche Informationen auf folgende Links verwiesen.
- BMJ | Publikationen Suche | Leitfaden zum Vereinsrecht.