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Familienleitbild

Familienleitbild

Das Amtsgericht Osnabrück bekennt sich als Arbeitgeber und Dienstherr zu den nachstehenden Zielen, Werten und Aussagen. Es wird die Familienfreundlichkeit aus eigenem Antrieb bestmöglich fördern.

Ø Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere durch Einbeziehung und Berücksichtigung aller bekannten familiären Aspekten in die jeweiligen Personal- und / oder Organisationsentscheidung.

Ø Anerkenntnis der vorhandenen Doppelbelastungen zwischen Familie und Beruf.

Ø Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei einer flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung vor dem Hintergrund der jeweiligen familiären Bedürfnisse, z.B. mit mobiler Arbeit oder Telearbeit.

Ø Erleichterungen beim Wiedereinstieg nach familienbedingten Freistellungen sowie Einstieg in ebensolche Abwesenheiten.

Ø Gestaltung offener Fortbildungsangebote im fachlichen wie auch gesundheitlichen Bereich. Diese sollen dienstzweigübergreifend unter besonderer Berücksichtigung der einzelnen Arbeitszeitmodelle erfolgen und auch für Kolleg*innen in familienbedingter Abwesenheit (z.B. in Elternzeit) zugänglich sein.

Ø Bereitstellung eines familienfreundlichen Arbeitsumfeldes, z. B. durch maximale Ausnutzung der Möglichkeiten zur Heimarbeit / mobilen Arbeit.

Ø Das bestehende Angebot an familienfreundlichen Maßnahmen soll laufend weiterentwickelt werden. Neue Maßnahmen sollen geprüft und ggf. umgesetzt werden.

Osnabrück, den 12. April 2021


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